Fahrzeugbeschriftungen

Fahrzeuge sind mit dem Departementslogo und dem entsprechenden Amt/Bereich zu beschriften. Abteilungen und Unterabteilungen sind nicht aufzuführen. Die Beschriftung ist auf den Vordertüren der Fahrzeuge unter Beachtung der Schutzzone anzubringen. Das Logo kann, je nach farblichem Hintergrund, positiv oder negativ verwendet werden.


Beispiele