Grundsätze

Die Öffentlichkeitsarbeit schafft Transparenz über die Pläne, Entscheide, Tätigkeiten und Dienstleistungen von Regierungsrat und kantonaler Verwaltung. Sie soll Vertrauen bilden und die Akzeptanz der Handlungen der Behörden erhöhen. Schliesslich ermöglicht sie der Bevölkerung, an behördlichen und demokratischen Prozessen angemessen und wirksam teilzuhaben.

Offen

Regierungsrat und Verwaltung kommunizieren offen, der Sache und der Zielgruppe angemessen sowie nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller interessierten Personen und Institutionen.

Sachlich

Die Informationen müssen nach dem Wissensstand von Regierungsrat und Verwaltung sachlich, das heisst richtig, vollständig und verständlich sein.

Umfassend

Informationen von Regierungsrat und Verwaltung enthalten alle Angaben, die zum Verständnis eines Sachverhalts oder für die freie Meinungsbildung notwendig sind.

Rasch

Die Kommunikation von Regierungsrat und Verwaltung erfolgt in der Regel zeitgerecht nach einem Entscheid und nach einzelnen, wichtigen Meilensteinen innerhalb der Umsetzung von Entscheiden.

Verhältnissmässig

Die Kommunikation von Regierungsrat und Verwaltung muss bezüglich Art,
Intensität und Mittel geeignet und zur Zielerreichung notwendig sein.

Einheitlich (Kollegialitätsprinzip)

Informationen richten sich – unabhängig von departementalen Interessen – nach den Entscheiden der Kollegialregierung.