Anpassung des Kantonalen Richtplans: Wirtschaftliches Wachstum ermöglichen und genügend Wohnraum schaffen

Das anhaltende Wirtschaftswachstum und die Bevölkerungszunahme haben Anlass gegeben, die Strategie der Siedlungsentwicklung des kantonalen Richtplans anzupassen. Basel soll sich weiter entwickeln können: Der Richtplan schafft die Voraussetzung dafür, dass sich die Zahl der Arbeitsplätze bis 2035 um ca. 30‘000 erhöhen kann und dass rund 20‘000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner in Basel wohnen können. Mit der ausgewogenen Gesamtstrategie der inneren Stadterweiterung gewinnt Basel an Attraktivität und Lebensqualität.

Basel hat in den letzten Jahren ein sehr erfreuliches Wachstum zu verzeichnen. So hat die Zahl der Arbeitsplätze und der Bevölkerung zugenommen. Auch in Zukunft soll Basel weiter wachsen können: Ansässige Firmen sollen sich entwickeln können und neue Firmen sollen in Basel Platz finden. Zugleich braucht es mehr Wohnraum, damit jeder, der in Basel wohnen möchte, auch eine passende Wohnung findet. „Immer mehr Leute möchten in Basel arbeiten und wohnen. Der kantonale Richtplan zeigt gesamthaft auf, wo dies in Zukunft im Kanton möglich ist. Basel wird dichter und vielfältiger. Es entsteht Urbanität, die Basel attraktiv und lebenswert macht“, betont Regierungsrat Hans-Peter Wessels.

Dazu ist zusätzliche Nutzfläche nötig – und zwar innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets. Im kantonalen Richtplan werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der Beschäftigten im Kanton bis 2035 um 40‘000 und die Zahl der Einwohnenden um 30‘000 wachsen könnte. Realistisch ist aus Sicht des Regierungsrates eine Zunahme der Arbeitsplätze um 30‘000 und der Einwohnerzahl um 20‘000 in den nächsten rund 20 Jahren. Die Gesamtstrategie zur Verdichtung des Siedlungsgebiets wird im Richtplan beibehalten, aber in ihrer Bedeutung inhaltlich geschärft. So umfasst die Strategie konkret vier Massnahmen: Aufzonungen innerhalb des Siedlungsgebiets, punktuelles Wachstum in die Höhe, bessere Ausnutzung von Flächen und insbesondere Nutzungsintensivierungen auf Arealen in Transformation. „Diese Areale dienten bis anhin ausschliesslich dem Arbeiten und waren für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Nun bietet sich durch den wirtschaftlichen Strukturwandel die grosse Chance, diese Räume zu öffnen und zu vielfältigen Stadtteilen, wo auch Menschen wohnen, zu entwickeln. Man kann von innerer Stadterweiterung sprechen“, erläutert Kantonsplaner Martin Sandtner.

Die Bevölkerung hat ab dem 27. Oktober bis zum 12. Januar 2018 die Gelegenheit, die überarbeiteten Entwürfe des kantonalen Richtplans zum Schwerpunkt Siedlungsentwicklung einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Der kantonale Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Planungsinstrument des Kantons. Er setzt sich zusammen aus einer Karte, die kantonal relevante Projekte verortet sowie einem Text zu räumlichen Sachthemen. Die Kantone sind gehalten, ihre Richtpläne regelmässig zu aktualisieren. Der kantonale Richtplan wird in Basel-Stadt vom Regierungsrat erlassen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Weitere Anpassungen des Richtplans zu den Schwerpunkten „Umwelt“, „Agglomerationsprogramm“ und „Mobilität“ werden in den Jahren 2018 bis 2019 erarbeitet.

Hinweise:

Von Freitag, 27. Oktober 2017 bis Freitag, 12. Januar 2018, liegen die Entwürfe öffentlich auf. Die Unterlagen können werktags, im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr und von 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr im Bau- und Verkehrsdepartement, Dufourstrasse 40, im Stadtmodellraum eingesehen werden. Bitte melden Sie Sich beim Empfang. Elektronisch sind die Unterlagen während der Planauflage unter www.richtplan.bs.ch abrufbar. Telefonische Anfragen werden in der genannten Zeitspanne unter der Nummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Anregungen und Bemerkungen sind bis Freitag, 12. Januar 2018, schriftlich an das Planungsamt, Dufourstrasse 40, 4001 Basel oder planungsamt@bs.ch einzureichen.

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