Basel-Stadt erarbeitet als einer der ersten Kantone ein kantonales Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der Regierungsrat schickt den Entwurf eines neuen Behindertenrechtegesetzes sowie die entsprechenden Anpassungen in der Spezialgesetzgebung in die öffentliche Vernehmlassung. Die Gesetzesvorlage ist der Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative „Für eine kantonale Behindertengleichstellung.

Basel-Stadt hat als erster Kanton systematisch die Rechte von Menschen mit Behinderungen analysiert und will die bestehenden Gesetzeslücken mit dem neuen Behinderterechtegesetz nun schliessen. Der entsprechende Ratschlag enthält zum einen den Entwurf für das neue Behindertenrechtegesetz. Dieses ist ein Rahmengesetz, welches die allgemeinen Bestimmungen und materiellen Grundsätze für die Behindertengleichstellung umfasst. Es äussert sich auch zu den Rechtsansprüchen und zum Verfahren und enthält Bestimmungen zur Umsetzung. Zum anderen umfasst der Ratschlagsentwurf auch Anpassungen in bestehenden Spezialgesetzen. Hier geht es um Bestimmungen, welche die Rechte von Menschen mit Behinderungen in spezifischen Lebensbereichen regeln, zum Beispiel Wohnen, Bildung, Kultur, soziale Sicherheit.

Mit dem neuen Behindertenrechtegesetz wird ein Gegenvorschlag zur formulierten kantonalen Volksinitiative „Für eine kantonale Behindertengleichstellung“ vorgelegt, welche vergleichbare Inhalte in der Verfassung festschreiben will. Gleichzeitig wird mit dem Gesetzesvorschlag die Motion Georg Mattmüller (SP)  betreffend „kantonales Behindertengleichstellungsrecht“ erfüllt.

Der Regierungsrat hat den Ratschlagsentwurf zur öffentlichen Vernehmlassung verabschiedet.  Alle interessierten Organisationen und Privatpersonen sind eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung zum geplanten Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis zum 5. Oktober 2018 zu äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen können heruntergeladen werden unter: www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.

Nach Auswertung der Vernehmlassung wird der Regierungsrat dem Grossen Rat den Ratschlag mit dem vorgeschlagenen Behindertenrechtegesetz und den Änderungen an der Spezialgesetzgebung zum Beschluss vorlegen.

nach oben