Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • beschlossen, den Stimmberechtigten am Abstimmungswochenende vom 25. November folgende kantonalen Vorlagen zu unterbreiten:
    • Den Grossratsbeschluss vom 16. Mai 2018 betreffend „Ratschlag VoltaNord“
    • Den Grossratsbeschluss vom 6. Juni 2018 betreffend Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Christian von Wartburg betreffend „Aller guten Dinge sind drei: Bewerbung Kulturhauptstadt Europa (Zeitraum 2020 bis 2033)“ abzuschreiben. Aufgrund der aktuellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Institutionelles Abkommen sind der Status und die Möglichkeiten einer Schweizer Bewerbung für den Titel nicht klar. Daher scheint dem Regierungsrat der Zeitpunkt für eine nähere Prüfung einer Beteiligung an einer Bewerbung für den Titel Kulturhauptstadt Europas nicht angezeigt. Nach Vorliegen des angestrebten Institutionellen Abkommens und Klärung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU wäre für den Regierungsrat denkbar, das Ansinnen der Anzugsteller nochmals zu prüfen. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Standortmarketing und Aussenbeziehungen, Präsidialdepartement, Tel. 079 623 30 14)
  • für Massnahmen zum Erhalt der Infrastruktur von Friedhöfen für das Jahr 2018 Ausgaben in der Höhe von 660‘000 Franken bewilligt. Auf dem Friedhof Hörnli und Wolfsgottesacker müssen insbesondere die Wege, Wasserleitungen und Wasserschächte saniert werden. (Auskunft: Thomas Gerspach, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45)
  • aufgrund des aktuellen Leerwohnungsbestands die Formularpflicht beim Abschluss eines Mietvertrags per 1. November 2018 angeordnet. Die neue Regelung im Gesetz betreffend Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) verpflichtet Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen bei einer Leerwohnungsquote von weniger als 1,5 Prozent, beim Abschluss eines Mietvertrages das im Obligationenrecht vorgesehene Formular zu verwenden. Mit diesem ist der Mietzins der Vormieterschaft offenzulegen. Die neue Bestimmung im EG ZGB ist in der Volksabstimmung über die Initiative „Mieterschutz beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)“ vom 8. Juni 2018 angenommen worden. (Auskunft: Ernst Jost, Leiter Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 36)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Vereinfachung des Verfahrens bei Personenstandsänderungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch grundsätzlich begrüsst. Kritisiert wurde gleichzeitig, dass die Frage der Schaffung eines dritten Geschlechts nicht angegangen wird und dass bei minderjährigen und verbeiständeten Gesuchstellenden die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder der Vertreterin notwendig ist. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgesehenen Verordnungsanpassungen zur Umsetzung und Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zur Strategie Stromnetze begrüsst. Er erachtet diese als zweckmässig, um die Voraussetzungen zu geben, damit der notwendige Um- und Ausbau des bestehenden Stromnetzes sinnvoll und effektiv geplant und zügig umgesetzt werden kann. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Versuch begrüsst, das heutige Radio- und Fernsehgesetz den Erfordernissen einer veränderten Mediennutzung und neuen Technologien anzupassen. Wichtige Punkte des vom Bundesrat unterbreiteten Entwurfs für ein Gesetz über elektronische Medien lehnt der Regierungsrat jedoch ab, weil der von privaten Radio- und Fernsehanbietern erbrachte Service „public régional“ mit dem neuen Gesetz gefährdet würde. Unter anderem fordert der Regierungsrat, dass der Zugang der heutigen Privatradios ohne Gebührenanteil zu einer DAB+-Verbreitung im Gesetz sichergestellt und die Aufgabenteilung zwischen den Regionaljournalen von Schweizer Radio und Fernsehen und Privatradios erhalten bleiben muss. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • für die Amtsperiode 2019 bis 2024 als kantonale Fachrichterin und kantonale Fachrichter der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 7, gewählt:
    • Karin Schoch
    • Jürg Toffol
    • Hans-Peter Frei
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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