Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, für die Motion André Auderset (LDP) betreffend „Senkung Bewilligungshürden für aussenstehende Wärmepumpen“ eine Fristerstreckung bis spätestens 15. November 2019 zu gewähren. Somit können auch die Anliegen des Anzugs Stephan Luethi-Brüderlin (SP) betreffend „vereinfachtes Bewilligungsverfahren für Luft-Wasser-Wärmepumpen“ aufgenommen und ein zweckmässiges Gesamtpaket für den Umgang mit Wärmepumpen geschnürt werden. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Thomas Gander, SP) betreffend „der Realisierung einer fixen Veranstaltungsbühne in Basel“ abzuschreiben. In Basel-Stadt gibt es bereits ein grosses Angebot an fixen Veranstaltungsbühnen und weitere Angebote für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. Jährlich finden rund 30 grössere Konzerte oder Veranstaltungen statt, die sich gerade aufgrund ihres lokalen Bezugs zu einer bestimmten Örtlichkeit auszeichnen. Mit den heute bewährten Bespielungsplänen gelingt es zudem, einen Ausgleich von Bespielung und Ruhe zu schaffen, indem die Veranstaltungen über die Stadt verteilt werden. (Auskunft: Dirk Leutenegger, Ressort Gestaltung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 41)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug David Jenny, FDP) betreffend „systematische Überprüfung der Vergütungen von Mitgliedern in Gremien des Kantons Basel-Stadt“ abzuschreiben. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Gremien ist dieses Anliegen nicht möglich und darüber hinaus auch nicht angezeigt. Die Vergütungen der Kantonsvertretungen in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen der Beteiligungen des Kantons werden im Jahresbericht offengelegt. (Auskunft: Dr. Eylem Kumral, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 78)
  • im Zusammenhang mit dem auf das Jahr 2019 festgesetzten Wechsel des E-Voting-Systemanbieters vom Kanton Genf auf die Post CH AG die Verordnung zum Gesetz über Wahlen und Abstimmungen angepasst. Im 2014 hat der Regierungsrat den Grundsatzentscheid gefällt, dass E-Voting schrittweise allen Stimmberechtigten des Kantons zur Verfügung gestellt werden soll. Mit dem schrittweisen Vorgehen wird dem Leitgedanken „Sicherheit vor Tempo“ Rechnung getragen. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • die Gebührenverordnungen des Kantonalen Laboratoriums insofern geändert, als die Gebührenansätze um zehn Prozent erhöht und damit der Teuerung angepasst wurden. (Auskunft: Dr. Philipp Hübner, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • die Verordnung über die Behindertenhilfe in einzelnen Bereichen der Praxis angepasst. (Auskunft: Christoph Fenner, Abteilung Behindertenhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 26784 78)
  • Kenntnis genommen von der Abgeltungsrechnung Basel-Stadt/Basel-Landschaft im öffentlichen Verkehr. Für das Jahr 2017 ergibt die Verrechnung der Leistungen der Transportunternehmen auf kantonsfremdem Gebiet einen Saldo zugunsten des Kantons Basel-Stadt von knapp vier Millionen Franken, der vom Kanton Basel-Landschaft abgegolten wird. (Auskunft: Stephan Herzog, Mobilitätsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 18)
  • die Finanzinstrumente zur Reintegration von kranken und verunfallten Mitarbeitenden des Arbeitgebers Basel-Stadt an die wichtigsten gesellschaftspolitischen Entwicklungen und an die veränderten Rahmenbedingungen der kantonalen Verwaltung angepasst. Mit der Reintegration ist die Abteilung Care Management des Zentralen Personaldienstes beauftragt. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen begrüsst. Die Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten ermöglicht es den Anlagestiftungen, auf Augenhöhe mit anderen kollektiven Kapitalanlegern zu agieren. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung beide vorgeschlagene Varianten begrüsst. Bei beiden ist mit ähnlich grossen Einsparungen zu Gunsten der  obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu rechnen. Mit der Anpassung des Vertriebsanteils wird das Abgeltungsmodell für die Vertriebsleistung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln neu geregelt. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • 49 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 10 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des per 31. Januar 2019 zurücktretenden Dominique Tellenbach für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission für die Berufsbildung in Gewerbe, Industrie und Dienstleistung gewählt (per 1. Februar 2019):
    • Karin Zindel, designierte Direktorin Berufsfachschule Basel

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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