Initiativen

3000 Stimmberechtigte können eine Initiative mit dem Begehren auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen oder eines Grossratsbeschlusses einreichen.

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3000 Stimmberechtigte können eine Initiative mit dem Begehren auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen oder eines Grossratsbeschlusses einreichen.