Informationen zum Wählen und Stimmen

Briefliche Stimmabgabe

Symbolblid briefliche Stimmabgabe

Legen Sie den Stimmzettel und den Stimmrechtsausweis (Abschnitt in blauer Schrift) ins Couvert. Das Adressfenster mit der Rücksendeadresse muss dabei sichtbar sein. Übergeben Sie das Couvert unfrankiert der Post.

 

Wir empfehlen Ihnen, das Couvert bis spätestens am Dienstag vor dem Wahl-/
Abstimmungssonntag einzuwerfen (Bitte Leerungszeiten beachten!) oder direkt am Postschalter aufzugeben. Es muss bis am Wahl-/Abstimmungssamstag, 12:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingetroffen sein. Später eingehende Wahl-/Stimmzettel werden nicht mehr berücksichtigt. Sie können Ihr Couvert auch persönlich in den Gemeindebriefkasten werfen:

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Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Symbolbild Stimmabgabe Urne

Den Stimmrechtsausweis (Abschnitt in grüner Schrift) und den Stimmzettel können Sie in einem der Wahllokale zu den angegebenen Zeiten abgeben.

 

 

Das Stimmrecht darf nur in der Wohngemeinde ausgeübt werden. Adressen der Wahllokale:

Die Stimmabgabe an der Urne muss persönlich erfolgen und kann nicht an eine andere Person delegiert werden.
Die einzige Ausnahme bildet die Stimmabgabe durch eine Vertretung für Stimmberechtigte, die durch eine körperliche Behinderung oder aus einem anderen Grund dauernd nicht in der Lage sind, die für die Stimmabgabe erforderlichen Handlungen (Ausfüllen der Wahl- bzw. Stimmzettel usw.) selbst vorzunehmen. Eine solche Stimmabgabe muss aber mit einem besonderen Stimmrechtsausweis erfolgen.

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Elektronische Stimmabgabe

Symbolbild elektronische Stimmabgabe
https://bs.evoting.ch

Der Stimmrechtsausweis (Abschnitt in roter Schrift) enthält Ihre persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons Basel-Stadt.

 

 

Die elektronische Stimmabgabe steht im Kanton Basel-Stadt den Auslandschweizer Stimmberechtigten und den Stimmberechtigten mit Behinderungen zur Verfügung.

Die elektronische Urne ist geöffnet vom viertletzten Montag, 12 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende bis Samstag, 12 Uhr, des Abstimmungswochenendes. Es gilt Schweizer Lokalzeit (MEZ bzw. MESZ).

Gehen Sie sorgfältig mit dem Stimmrechtsausweis um und halten Sie ihn bis zum Abschluss des Urnengangs unter Verschluss. Bei einem Verlust des Stimmrechtsausweises ist die elektronische Stimmabgabe nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zur elektronischen Stimmabgabe finden Sie unter:

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Verlust von Stimmunterlagen

Stimmberechtigte, die glaubhaft machen können, ihren Stimmrechtsausweis nicht erhalten oder verloren zu haben, können bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag, 16 Uhr, in ihrer Wohngemeinde neue Unterlagen beziehen:

  • Basel: Büro Wahlen und Abstimmungen, Marktplatz 9, Telefon +41 61 267 48 68
  • Riehen: Gemeindeverwaltung, Wettsteinstrasse 1, Telefon +41 61 646 81 11
  • Bettingen: bei der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, Telefon +41 61 267 00 99.

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Maschinenlesbare Stimmzettel

Abstimmen ist jetzt einfacher: Seit dem Urnengang vom 8. März 2015 werden die Stimm- und Wahlzettel bei Abstimmungen und Majorzwahlen im Kanton Basel-Stadt maschinell eingelesen und ausgezählt. Neu wird deshalb pro Urnengang nur noch ein Stimm- respektive Wahlzettel ausgestellt. Die Stimm- und Wahlunterlagen sind übersichtlicher gestaltet und die Stimmabgabe ist durch Ankreuzen von «Ja» oder «Nein» vereinfacht. Das aufwändige Auszählen von Hand entfällt.

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Aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate auf Twitter und Facebook

Für aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate folgen Sie uns auf Twitter @baselstadt oder besuchen Sie unsere Facebook-Seite Rathaus Basel.
  

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DAISY-Hörzeitschrift der Erläuterungen

Für lesebehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bietet der Kanton Basel-Stadt seit Juni 2007 die Abstimmungserläuterungen des Regierungsrates kostenlos auch als sogenannte Hörzeitschrift an. Die Hörzeitschrift wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format produziert.

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Umgang mit Wahl- und Abstimmungsunterlagen in Heimen

Informationen und Empfehlungen zur Verhinderung unbefugter Einflussnahme auf Heimbewohnerinnen und -bewohner durch Drittpersonen und zur Verhinderung von Wahlfälschungen.

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Bestellung der Abstimmungserläuterungen

Interessierte Personen, die nicht stimmberechtigt sind, können die Abstimmungserläuterungen (ohne Stimmrechtsausweis und Stimmzettel) zu ihrer Information einzeln beziehen oder auch abonnieren. Die Unterlagen können während den allgemeinen Öffnungszeiten auch direkt im Rathaus bezogen werden.

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Mitarbeit an Wahl- und Abstimmungswochenenden

Derzeit haben wir genügend Helferinnen und Helfer zur Bearbeitung der Stimmabgaben. Sobald sich dies ändert, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

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Vergabe von Ordnungsnummern für Wahlvorschläge

Informationen zur Vergabe von Ordnungsnummern für Wahlvorschläge.

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