Sponsor, Co-Organisator oder Partner

Ausrichtung zu Fremd-Logos

Das Logo des Kantons Basel-Stadt bzw. die Logos der Departemente können auf Fremd-Publikationen und weiteren Produkten platziert werden, nämlich dann, wenn der Kanton als Sponsor, Co-Organisator oder Partner mit seinem Logo auftritt.

Das Logo des Kantons Basel-Stadt kann als Gast auf Fremd-Publikationen auftreten. Hierbei gelten die definierten Richtlinien bezüglich Farbe (siehe Farbe) und Schutzzone (siehe Schutzzone).

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Ausrichtung / Grösse

Kantons- und Departementslogos werden in optisch gleicher Grösse zu Fremd-Logos gesetzt. Kantons- und Departementslogos treten als Sponsor, Co-Organisator oder Partner immer ohne Abteilungsbezeichnung auf.

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Abstand

Der Mindestabstand vom Logo zum Umfeld beträgt mindestens eine halbe Baselstab-Höhe beziehungsweise 2 X.

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Hauptsponsor

Ist der Kanton Hauptsponsor, sollte er an erster Stelle und prominenter als die anderen Sponsoren platziert werden.
 

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Farbe

Wenn immer möglich, sollte das Logo schwarz angewendet werden. Ist dies nicht möglich, wird das Logo negativ, weiss verwendet.

Verbot Farbe

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Kontrast

Ist der Hintergrund zu unruhig und das Logo weder in negativer noch in positiver Form leserlich, wird das Logo mit einer weissen Fläche hinterlegt.

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