Versand

Medienmitteilungen bei Basel-Stadt werden in der Regel nur per E-Mail versendet. Dabei wird eine verlinkte E-Mail, die zur Medien-Homepage der Staatskanzlei führt, verschickt. Diese Art des Versands ist immer einer E-Mail mit Anhängen vorzuziehen. Der Link in der E-Mail führt Journalistinnen und Journalisten auch zu dem Zusatzmaterial, das sie gegebenenfalls brauchen: Fotos, Tabellen, Ton- oder Filmmaterial, Personenporträts, Berichte oder Ähnliches.

Die Departementssekretariate legen fest, wer Administratorrechte für die Publikation von Medienmitteilungen erhält.

Die Medienmitteilung sollte nicht unter dem Namen des Administrators verschickt werden. Für diesen Zweck kann via Departementsinformatik bei den Zentralen Informatikdiensten ein Abteilungspostkasten eingerichtet werden. Dieser ist nicht personalisiert und sollte aus einer neutralen Adresse bestehen, die bei den Empfängern der Medienmitteilung als Absender erscheint.

Medienmitteilungen werden auf der Medienseite der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt – http://www.medien.bs.ch/medienmitteilungen.html – publiziert. Berechtigungen für Administratoren vergibt die Staatskanzlei, Abteilung Kommunikation, e-Government.

Ein Handbuch für die Publikation auf «bs.ch» ist für Administratoren auf http://obtreecms98.bs.ch/medienmitteilungen/mmadminpage/manual.htm abrufbar.