Schriften

Das Logo der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt darf nicht verändert werden. Das heisst, die Schrift Arial muss im Logo in jedem Fall verwendet werden.

Für den weiteren Gebrauch von Schriften in Druckerzeugnissen werden keine Anordnungen erlassen. Vorzugsweise ist jedoch Arial oder Helvetica zu verwenden. Bei der Verwendung anderer Schriftarten sollten Sie sich jedoch von bestimmten Kriterien wie Klarheit, Lesbarkeit und Informationsgehalt leiten lassen. Nicht verwendet werden Fancy-Schriften.

Satzart
Die Publikationen des Regierungsrates (Berichte, Dokumentationen usw.) werden zwecks einer dynamischen Gestaltung und besseren Lesbarkeit im linksbündigen Flattersatz gesetzt. Für Informations- und Imagebroschüren gibt es keine Vorgaben.
 

Schriftbeispiele Arial
Arial (Hausschrift)

 

 

 

 

Schriftbeispiel Helvetica
Helvetica (Alternativschrift zu Arial für Broschüren- und Textgestaltung)