Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Daniel Goepfert, SP) betreffend „eine bessere Fachausbildung der Sek I-Lehrkräfte an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz“ als erledigt abzuschreiben. Der fachwissenschaftliche Umfang des Studiengangs genügt den Anforderungen. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, stv. Leiterin Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss betreffend Investitionen der Pensionskasse Basel-Stadt als erledigt abzuschreiben (Anzug Raphael Fuhrer, GB, betreffend „keine Investitionen in die Rüstungsindustrie durch die Pensionskasse Basel-Stadt“) und einen zweiten Vorstoss (Anzug Nora Bertschi, GB, betreffend „Ausstieg der Pensionskasse Basel-Stadt aus der Investition in fossile Energien“) stehen zu lassen. Bezüglich Rüstungsindustrie handelt der Kanton nach der Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen. Im Zusammenhang mit der seit 2006 bestehenden Mitgliedschaft der Pensionskasse Basel-Stadt beim Ethos Engagement Pool wird von den Unternehmen gefordert, dass sie ambitiöse Ziele für die Reduktion der CO2-Emissionen formulieren und den Klimawandel auf der strategischen Ebene und beim Risikomanagement berücksichtigen. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mirjam Ballmer, GB) betreffend „Unterstützung der Dokumentationsstelle Atomfreie Schweiz“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat sieht keine Notwendigkeit, einen privaten Verein in seinem Bestreben zu unterstützen, Dokumente aus der Anti-AKW-Bewegung zu archivieren. Ob an der Übernahme der Dokumente aus Sicht des Kantons Basel-Stadt ein öffentliches Interesse besteht, muss durch das Staatsarchiv geklärt werden. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, das vorgezogene Budgetpostulat David Wüest-Rudin, GLP, betreffend „Begrenzung des Zweckgebundenen Betriebsergebnisses im Budget 2019“ nicht zu überweisen. Die Postulanten machen geltend, dass der Regierungsrat seine Zielwerte für das Budget bei weitem verfehlt habe und daher eine Korrektur notwendig sei. Dem ist nicht so. Der Regierungsrat hat im Rahmen von Entlastungsmassnahmen beschlossen, das reale Wachstum des Zweckgebundenen Betriebsergebnisses über die Jahre 2015 bis 2017 auf insgesamt 1,5 % zu beschränken. Dieses ambitionierte Ziel konnte praktisch erreicht werden. Ohne Berücksichtigung der Pensionskassenreformen weist Basel-Stadt seit über 10 Jahren schwarze Zahlen aus. Das Budget 2018 weist einen Überschuss von 136 Mio. Franken auf und auch in den nächsten Jahren wird mit positiven Abschlüssen gerechnet. Für eine Reduktion der Pro-Kopf-Ausgaben im Kanton – wie von den Postulanten gefordert – besteht deshalb kein Anlass. Insbesondere im Schulbereich, im Sozialbereich und im Gesundheitsbereich muss mit einem Ausgabenwachstum gerechnet werden. Diese Mehrausgaben müssten an anderer Stelle eingespart werden. Dies ist angesichts der gesunden Kantonsfinanzen nicht zu rechtfertigen (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • in der Beantwortung der durch die Arbeitsgemeinschaft der basel-städtischen Staatspersonalverbände eingereichten Petition „40 Stunden sind genug“ geschrieben, dass nach eingehender Prüfung der Petition dem Anliegen auf eine Reduktion der Wochenarbeitszeit um zwei auf 40 Stunden nicht Folge geleistet werden kann. Die geltende Regelung entspricht der Norm der anderen Kantone und auch aus dem Vergleich mit der Privatwirtschaft ergibt sich kein Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hebt in seinem Antwortschreiben hervor, dass der Arbeitgeber Basel-Stadt über nach wie vor sehr attraktive Rahmenbedingungen verfügt. Dazu gehören auch die flexible Arbeitszeitenregelungen, welche ideale Voraussetzungen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie schaffen (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40).
  • zu Lasten des Standortförderungsfonds im Jahre 2017 Projekte im Umfang von knapp 2,65 Millionen Franken gefördert. Gemäss den Zielsetzungen des am 1. Dezember 2006 wirksam gewordenen Standortförderungsgesetzes ist es die Aufgabe des Regierungsrates, darauf hinzuwirken, dass die Region Basel ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Standort bleibt. (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitungsmitglied Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • die Jahresrechnung 2017 des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit genehmigt. Die gesamten Kosten für die Massnahmen betragen für das vergangene Jahr rund 6,5 Millionen Franken. Die zahlreichen Massnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit sowie zur Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt wurden wie geplant umgesetzt. Das Budget von rund 8,5 Millionen Franken wurde unterschritten. (Auskunft: Alessandro Tani, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
  • in der Vernehmlassung an die Konferenz der Kantonsregierungen den Fünfjahresbericht zum Raumkonzept Schweiz begrüsst und festgestellt, dass das Raumkonzept nach wie vor aktuell ist. Für den weiteren tripartiten Diskurs empfiehlt der Regierungsrat, die Themen „Bauen im Untergrund“, „Klima“ und die räumlichen Folgen von „Neuen Mobilitätsformen“ aufzugreifen. (Auskunft: Bettina Rahuel, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 70)
  • bei der Ersatzwahl in das Zivilgerichtspräsidium für den Rest der Amtsperiode 2016 bis 2021 Dr. iur. Georg Schürmann (LDP) als gewählt erklärt, da die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt waren. Der für die Ersatzwahl auf den 4. März angesetzte Wahlgang wird widerrufen.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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