Moderne Rechtsgrundlage im Justizvollzug und bessere Gesundheitsversorgung in den Gefängnissen

Der Regierungsrat strebt mit dem neuen Justizvollzugsgesetz, das er dem Grossen Rat als Ratschlag vorlegt, eine moderne Rechtsgrundlage für den Justizvollzug an. Er will damit die nötigen Grundrechtseingriffe umfassend normieren und vereinheitlichen. Ferner strebt der Regierungsrat mit einem Massnahmenpaket die Neuorganisation der Gesundheitsversorgung in den Gefängnissen an. Ziel ist vor allem die bessere Versorgung von Inhaftierten mit psychischen Erkrankungen. Zur Umsetzung dieses Massnahmenpakets beantragt er dem Grossen Rat wiederkehrende Mehrausgaben von 790'000 Franken, die aber innerhalb des Budgets kompensiert werden können.

Ziel des neuen Justizvollzugsgesetzes (JVG) ist die verbesserte rechtliche Verankerung des Justizvollzugs und eine stärkere Vereinheitlichung in einem Bereich, in dem die Kantone eng zusammenarbeiten. Im neuen JVG werden zentrale Vollzugsgrundsätze und Vollzugsziele statuiert und die grundlegenden Rechte und Pflichten der eingewiesenen Personen, das Vollzugsverfahren sowie einschneidende Vollzugsmassnahmen festgehalten. Für die Praxis der zuständigen Behörden sowie den Vollzugsalltag wird die vorliegende Gesetzesrevision nur wenige Änderungen zur Folge haben. Vielmehr geht es darum, eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage für das staatliche Handeln zu schaffen und die Rechtssicherheit zu verbessern.

Die Gefängnismedizin wird derzeit von den Pflegefachpersonen des Amts für Justizvollzug des Justiz- und Sicherheitsdepartements und den Ärztinnen und Ärzten der Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements betrieben – dies in Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen, namentlich den forensischen Psychiaterinnen und Psychiatern der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK).

Ziel des neuen Konzepts für eine bessere Gesundheitsversorgung in den Gefängnissen ist zum einen, dass ab 2019 das bisher dem Justiz- und Sicherheitsdepartement unterstellte Pflegefachpersonal dem Gesundheitsdepartement angegliedert wird. Damit kann die Gefängnismedizin sowohl fachlich wie auch organisatorisch aus einer Hand betrieben werden. Zum anderen wird die Betreuung der psychisch kranken Inhaftierten im Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt und im Gefängnis Bässlergut verbessert. Durch intensivere psychiatrische Grundversorgung mit Erhöhung der Visiten der Fachärzte und -ärztinnen der UPK, Neuanstellung von Psychiatriepflegefachpersonen, Ausbau der Beschäftigungsmöglichkeiten (Agogik), Einrichtung einer neuen Station mit besonderer Betreuung und der ständigen Miete eines Isolierzimmers in den UPK soll die Betreuung psychisch kranker Inhaftierter ganzheitlich gestärkt werden.

Diese Massnahmen bringen einen Mehraufwand von 5,7 Stellen bzw. 790'000 Franken mit sich (inkl. Investitionen). Gesamtkantonal ergeben sich aber Einsparungen erstens durch das höhere Kostgeld von ausserkantonalen Einweisungsbehörden. Zweitens gibt es Minderkosten in denjenigen Fällen, in denen eine längere und deutlich teurere Klinikeinweisung oder die Unterbringung in einer Sicherheitsabteilung in Konkordatsanstalten vermieden oder verkürzt werden kann. Weitere Kosteneinsparungen werden erreicht, indem die Stabilisierung der Eingewiesenen einen rascheren Übertritt in eine Nachfolgeinstitution und damit einen rascheren Vollzugserfolg ermöglicht. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Kosten gesamtkantonal insgesamt stabil bleiben.

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