Bei der brieflichen Wahl muss der Stimmrechtsausweis ins Couvert – Videobeitrag

Am Wochenende vom 20. Oktober 2019 finden in Basel-Stadt die National- und Ständeratswahlen statt. Gleichzeitig ist die Ersatzwahl für den Regierungsrat angesetzt. Bei der brieflichen Wahl ist zu beachten, dass der Teil des Stimmrechtsausweises mit der blauen Schrift zusammen mit den drei Wahlzetteln ins Couvert gesteckt werden muss. Ein Videobeitrag zeigt, wie die korrekte Stimmabgabe funktioniert.

Seit der Abstimmung vom 19. Mai 2019 gilt in Basel-Stadt das Couvert mit den Unterlagen nicht mehr gleichzeitig als Stimmrechtsausweis. Es dient nur noch für die Rücksendung der Wahlunterlagen. Neu ist den Unterlagen im Couvert ein separater Stimmrechtsausweis beigelegt. Er ist farbig und zweiteilig. Je nach Stimmkanal (brieflich oder persönlich) wird der entsprechende Abschnitt abgetrennt.

Bei der brieflichen Wahl wird der Abschnitt mit der blauen Schrift zusammen mit den drei Wahlzetteln (Nationalrat, Ständerat, Regierungsrat) ins Couvert gesteckt. Das Adressfenster mit der Rücksendeadresse muss dabei sichtbar sein. Bei der persönlichen Stimmabgabe wird der Abschnitt des Stimmrechtsausweises mit der grünen Schrift im Wahllokal abgegeben. Anschliessend werden wie bisher die Wahlzettel in die Urne geworfen.

Hinweise:

Den Filmbeitrag finden Sie unter: www.bs.ch/bs-tv

Das Video auf einer Webseite einbetten mit folgendem Link: https://youtu.be/4j2IL95aBOU

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