Das revidierte Museumsgesetz liegt vor: Klare Kompetenzen und ein Vierjahres-Globalkredit

In Ergänzung zur im Dezember 2017 präsentierten Museumsstrategie legt der Regierungsrat dem Grossen Rat nun die Vorlage für die definitive Teilrevision des Museumsgesetzes vor. Die breite Vernehmlassung hat bestätigt, dass es richtig ist, die Aufgaben und Kompetenzen der Führung und Aufsicht der kantonalen Museen zu entflechten. Ein Vierjahres-Globalkredit soll den Häusern mehr Flexibilität und eine grössere Planungssicherheit ermöglichen.

Die öffentliche Vernehmlassung zur Vorlage «Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz)» fand vom 4. Juni 2019 bis zum 4. September 2019 im Rahmen einer strukturierten Befragung statt. Alle Personen, Parteien, Kommissionen, Institutionen, Fach-verbände und Organisationen hatten die Möglichkeit, sich zur Vorlage zu äussern. Nun hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen entsprechenden Ratschlag unterbreitet.                                                                                                            

Im Kern basiert das revidierte Museumsgesetz von 1999 auf der Überzeugung, dass die fünf staatlichen Museen (Antikenmuseum Basel und Sammlung Ludwig, Historisches Museum Basel, Kunstmuseum Basel, Museum der Kulturen Basel und Naturhistorisches Museum Basel) nicht ausgelagert werden, sondern nach wie vor als Dienststellen des Präsidialdepartements geführt werden. Bereits in der Museumsstrategie (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 20. Dezember 2017, https://www.bs.ch/nm/2017-regierungsrat-verabschiedet-die-museumsstrategie-rr.html) hat sich der Regierungsrat gegen eine Auslagerung der kantonalen Museen und ihrer wertvollen Kulturgüter, die dem Gemeinwesen gehören, entschieden.

Vierjahres-Globalkredit
Um den Museen mehr Planungssicherheit und Flexibilität zu gewährleisten, wird das bisherige komplizierte Bonus-Malus-System durch Vierjahres-Globalkredite ersetzt. Der Grosse Rat bestimmt gleichzeitig mit dem Globalkredit die Leistungsziele der Museen. Dies entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Museen nach einer stärkeren Selbstständigkeit. Konkret bedeutet dies, dass die Häuser einfacher Rücklagen für grosse Ausstellungen bilden können. Innerhalb der Vierjahresperiode werden Budgetüberüberschreitungen oder Budgetunterschreitungen vollständig auf das Folgejahr übertragen. Der Grosse Rat bestimmt gleichzeitig mit dem Globalkredit die Leistungsziele der Museen.

Klare Zuständigkeiten und zeitgemässe Governance
Das revidierte Gesetz schafft eine Entflechtung der Zuständigkeiten des zuständigen Departements, des Grossen Rates und der Museumskommissionen. Künftig können dieselben Personen nicht mehr mehrere Funktionen gegenüber den Museen einnehmen. So können Mitglieder des Grossen Rats, des Regierungsrats oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Präsidialdepartements, die sich mit der Aufsicht der Museen befassen, nicht mehr in eine Museumskommission gewählt werden.

Mögliche Gratiseintritte
Wie bis anhin erheben die Museen Eintrittsgebühren. Diese sollen in der Höhe und Art ähnlich ausfallen wie jene vergleichbarer Institutionen (z.B. Familiengebühren, Einzeleintritte, Ermässigungen). Für Sonderausstellungen bleibt die Gebührenerhebung zwingend. Neu können die Museen jedoch bei Sammlungspräsentationen, sofern sie dies im eigenen Budget ausgleichen können, auf Eintrittsgebühren verzichten. Mit dieser Massnahme soll die Zugänglichkeit der Sammlungen für eine breite Bevölkerung erleichtert werden. Auch dies stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Museen.

Parlamentarische Vorstösse erfüllt
Mit dem nun vorliegenden revidierten Museumsgesetz beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Anzug Daniel Stolz (FDP) betreffend „Masterplan Basler Museen“ und die Motion Claudio Miozzari (SP) betreffend „Revision des Museumsgesetzes“ abzuschreiben. Zusammen mit der bereits zuvor verabschiedeten Museumsstrategie und den Standortentscheiden Naturhistorisches Museum bzw. Antikenmuseum und Sammlung Ludwig betrachtet der Regierungsrat beide Anliegen als erfüllt.

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