Der Regierungsrat spricht aus dem Krisenfonds 10 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bewilligt Ausgaben in der Höhe von 10 Millionen Franken für Kulturschaffende zulasten des Krisenfonds. Diese Mittel werden durch den Bund verdoppelt, so dass in einer ersten Phase rund 20 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen von Basler Kulturunternehmen und Kulturschaffenden zur Verfügung stehen.

Bereits beschlossene gesamtwirtschaftliche Massnahmen, etwa im Bereich der Kurzarbeit, lösen die aktuellen Schwierigkeiten von Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen nur ungenügend, weil im Kulturbereich häufig besondere Verhältnisse bezüglich Arbeitsverhältnisse und Liquidität bestehen.

Der Regierungsrat Basel-Stadt sieht deshalb die Notwendigkeit, im Kulturbereich Gelder für die Existenzsicherung und die Sicherung der kulturellen Vielfalt zu sprechen und bewilligt hierfür in einem ersten Schritt Ausgaben zulasten des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) in der Höhe von 10 Millionen Franken für die Umsetzung zur Bundesverordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor. Diese Mittel werden durch den Bund verdoppelt, so dass in dieser ersten Phase rund 20 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen von in Basel ansässigen Kulturunternehmen und Kulturschaffenden zur Verfügung stehen, wenn sie aufgrund von staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronarvirus finanziell geschädigt  wurden.

Diese Ausfallentschädigungen sollen jeweils 80 Prozent des finanziellen Schadens abdecken, sofern dieser nicht bereits über andere staatliche Massnahmen (bspw. Kurzarbeit oder Erwerbsausfallentschädigung via Ausgleichskasse) aufgefangen wird.

Die Abteilung Kultur im Präsidialdepartement wird die Gesuche ab Mitte April entgegennehmen.

Hinweise:

Der Bundesrat hat am 20. März in einem ersten Schritt insgesamt 280 Millionen Franken als erste Tranche für zwei Monate zur Verfügung gestellt. Die folgenden drei Massnahmen werden vollumfänglich durch den Bund finanziert:

  • Soforthilfen für nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen (juristische Personen) zur Sicherstellung ihrer Liquidität.
  • Die Abteilung Kultur im Präsidialdepartement wird auch Gesuche für diese Massnahme ab Mitte April entgegennehmen.
  • Soforthilfen für Kulturschaffende (natürliche Personen) zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten
  • Die Gesuchstellung für diese Massnahme erfolgt bei Swissculture Sociale.
  • Finanzhilfen von Kulturvereinen im Laienbereich für finanziellen Schaden, der aufgrund von staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verursacht wurde
  • Die Gesuchstellung für diese Massnahme erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Kultur und den Verbänden.

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