Kantonale Beiträge an die Prämienverbilligung

Im kommenden Jahr steigt in Basel-Stadt die Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenversicherung für Erwachsene um 0.95 Prozent und für Kinder um 0.55 Prozent. Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren beträgt der Prämienanstieg 0.14 Prozent. Der Regierungsrat passt die kantonalen Prämienbeiträge im gleichen Umfang an.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 22. September 2020 die Krankenversicherungsprämien für das Jahr 2021 publiziert. In Basel-Stadt steigen die Prämien für Erwachsene (Standardprämie mit Franchise 300 mit Unfall) durchschnittlich um 0.95 %, für Kinder um 0.55 % und für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren um 0.14 %.

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Prämienbeiträge. Diese werden vom Regierungsrat festgesetzt und jährlich im Licht der Prämienentwicklung angepasst. Wie in den Vorjahren passt der Regierungsrat die kantonalen Prämienbeiträge für das Jahr 2021 proportional zur Prämienentwicklung an. Junge Erwachsene, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten weiterhin und wie vom Bundesrecht vorgeschrieben mindestens die Hälfte der kantonalen Richtprämie. Kinder, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung neu mindestens 80% der kantonalen Richtprämie. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV wird wie bisher die durchschnittliche kantonale Krankenversicherungsprämie, neu aber maximal die effektive Prämie gewährt.

Die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden im Kanton Basel-Stadt auf Antrag hin vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet. Versicherte, die ein alternatives Versicherungsmodell in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gewählt haben, erhalten seit dem 1. Juli 2019 einen zusätzlichen Beitrag.

Hinweise:

Weitere Informationen sind auf der Homepage des ASB unter www.asb.bs.ch abrufbar.

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