Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat Ausgaben in Höhe von 1,775 Mio. Franken für die Projektierung und die Realisierung eines Kunstrasens und die Erneuerung der Beleuchtung auf der Sportanlage Rankhof beantragt. Die Sportanlage Rankhof besitzt heute – wie auch die übrigen Sportanlagen im Kleinbasel - kein Fussball-Kunstrasenfeld. Sechs Fussballvereine haben im Sportzentrum Rankhof ihr „Heimstadion“, zudem finden die Sportlektionen der Gewerbeschule und die Sporttage diverser kantonaler Schulen auf dem Rankhof statt. (Auskunft Bau: Madeleine Schuster, Gebäudemanagement, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 94 26, Nutzung: Thomas Mächler, Bereichsleiter Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 00)
  • für die Wirkungskontrollen von Mobilitätsprojekten in den Jahren 2021 bis 2023 Ausgaben von insgesamt 290‘000 Franken bewilligt. Wirkungskontrollen sind eine wichtige Grundlage für die Optimierung bereits realisierter oder zukünftiger Verkehrsprojekte. Zudem dienen sie einer laufenden Überprüfung und Verbesserung der Datengrundlagen sowie Planungswerkzeuge und zeigen auf, ob die mit den Investitionen verbundenen Zielsetzungen erreicht werden. (Auskunft: Thomas Graf, Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 34)
  • zwei Verträge im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Abschwächung der negativen finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie für Basel Tourismus und für die Region Basel genehmigt. Der eine regelt die finanzielle Unterstützung von 300‘000 Franken im Zusammenhang mit einer Marketingkampagne 2020 für die Destination Basel. Der Zusatzvertrag regelt zum einen die Gewährung von zusätzlichen Betriebsbeiträgen in den Jahren 2020 und gegebenenfalls 2021 sowie die temporäre Abweichung von den fixierten Öffnungszeiten bei den Tourist Informationen. Die Zusatzbeiträge müssen noch vom Grossen Rat genehmigt werden. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • den Städteappell für das Verbot von Atomwaffen gutgeheissen. Mit der Unterzeichnung wird der von den Vereinten Nationen verabschiedete Vertrag zum Verbot von Atomwaffen unterstützt und der Bundesrat zum Beitritt aufgefordert. Eine nachhaltige Entwicklung ist ohne Frieden und Sicherheit nicht möglich. Kernwaffen können katastrophale Auswirkungen haben, insbesondere für Städte, da sie im Ernstfall besonders verletzlich sind. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • die Verordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern angepasst. Damit werden die Ansprüche aus Familienmietzinsbeiträgen bei gemeinsamem Sorgerecht und alternierender Obhut, aber auch für Fälle einer Fremdplatzierung präzisiert. Es wird vom Grundsatz ausgegangen, dass die Zuordnung eines Kindes nur zu einem elterlichen Haushalt erfolgen und somit nur dieser Haushalt Mietzinsbeiträge beziehen kann. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Stossrichtung des Anpassungsvorschlags für die Jagdverordnung gutgeheissen. Gleichzeitig weist der Regierungsrat darauf hin, dass besonders den Herausforderungen aufgrund von Wildtieren im Siedungsbereich punktuell noch zu wenig Aufmerksamkeit zu kommt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung begrüsst, dass der Bundesrat auf Basis des Volksentscheids zum Bundesbeschluss über Velowege ein eigenes Velogesetz ausgearbeitet hat. Das Gesetz wird der weiter zunehmenden Bedeutung des Veloverkehrs in der Mobilität gerecht und schafft analog dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege die seit Jahrzehnten auf Bundesebene fehlende verbindliche Grundlage zur Veloverkehrsförderung in den Kantonen. (Auskunft: Evelyn Preller, Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 82 98)
  • 34 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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