Regierungsrat verabschiedet Ratschlag für kantonales Bedrohungsmanagement

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, mit der Teilrevision des Polizeigesetzes die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements zu schaffen. Im Vernehmlassungsverfahren wurde die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements grundsätzlich unterstützt. Bedrohungsmanagement lässt sich definieren als standardisiertes Vorgehen zur Verhinderung von zielgerichteter Gewalt durch interdisziplinäre Einschätzung konkreter Fälle und der Unterstützung von Gefährdenden und Gefährdeten – namentlich im Bereich von Häuslicher Gewalt, Gewalt aufgrund psychischer Störungsbilder und gewaltbereitem Extremismus.

Vorfälle schwerer zielgerichteter Gewalt stellen meist Endpunkte einer krisenhaften Entwicklung dar, für die es im Vorfeld häufig Anzeichen oder Warnsignale gibt. Um beurteilen zu können, ob eine Person sich in einer solchen Negativspirale befindet, müssen vorhandene Informationen zu einem Gesamtbild zusammengezogen werden können. Sowohl die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt als auch der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus fordern die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements (KBM).

Konkret erhält die Kantonspolizei den Auftrag, eine KBM-Fachstelle zu betreiben und mit Amts- und Behördenmitgliedern, Fachpersonen aus Sozial- und Gesundheitswesen, Bildungsinstitutionen, Mitarbeitenden von Beratungs- und Opferhilfestellen etc. Informationen auszutauschen. Hierfür wird der gesetzliche Auftrag zur sogenannten Sekundärprävention präzisiert. Damit soll ein konsequenter und einheitlicher Umgang mit Gefährdungssituationen im gesamten Kanton erreicht werden. Mit der Einführung des kantonalen Bedrohungsmanagements entstehen wiederkehrende Kosten von 1,6 Millionen Franken.

Die zusätzlichen Aufgaben der Kantonspolizei werden gesetzlich eng definiert. Das KBM konzentriert sich ausschliesslich auf die Verhinderung potentiell schwerer zielgerichteter Gewalt und hat weder eine Zuständigkeit für jede Schlägerei noch für andere Formen auch schwerer Kriminalität. Es verfolgt einen ausschliesslich präventiven Ansatz, indem es Risiko- und Schutzfaktoren analysiert und sowohl der gefährdenden als auch der gefährdeten Person Unterstützung anbietet. Das KBM fungiert als Informationsdrehscheibe für ein interdisziplinäres Fallmanagement.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat nach dem Vernehmlassungsverfahren den Ratschlag an verschiedenen Stellen angepasst. Als Fazit aus der öffentlichen Vernehmlassung kann festgehalten werden, dass im Grundsatz die zusätzlichen Bestrebungen zur Gewaltprävention begrüsst und die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements unterstützt wird. Wo die Rückmeldungen aus der öffentlichen Vernehmlassung im Detail Abweichungen zum Ratschlagsentwurf zeigen, fallen diese oft gegensätzlich aus; so wurden vereinzelt zu viele oder zu wenige polizeiliche Massnahmen kritisiert. Der Ratschlag des Regierungsrats erweist sich damit als sinnvolle Kompromissvariante.

Hinweise:

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