Verschiebung des kantonalen Urnengangs vom 17. Mai 2020

Der Regierungsrat hat heute beschlossen, den kantonalen Urnengang vom 17. Mai 2020 zu verschieben. Ein neuer Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt angeordnet. Ebenso sollen im Zusammenhang mit kantonalen Volksbegehren die Sammel- und Behandlungsfristen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe während einer begrenzten Zeit ruhen.

Die mit Regierungsratsbeschluss vom 10. März 2020 angeordnete Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 über die folgenden Vorlagen wird nicht durchgeführt:

  • Kantonale Volksinitiative «Aktive Basler Jugendkultur stärken: Trinkgeld-Initiative»;
  • Grossratsbeschluss betreffend Ausgabenbewilligung zur Realisierung des Hafenbeckens 3.

Die für den 17. Mai 2020 angeordnete Wahl einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten des Appellationsgerichts sowie die Ersatzwahl einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten des Appellationsgerichts werden nicht durchgeführt.

Die Volksabstimmung und die Wahlen werden zu gegebenem Zeitpunkt und nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften neu angeordnet. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen läuft weiter über den 23. März 2020 hinaus bis zu einem noch bekannt zu gebenden Datum.

Fristenstillstand
Der Regierungsrat hat heute zudem entschieden, dass im Zusammenhang mit kantonalen Volksbegehren die Sammel- und Behandlungsfristen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe während einer begrenzten Zeit ruhen sollen. Dazu werden möglichst analoge Regelungen zum Bund erlassen werden.

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