Erste Planungsschritte für eine «Basel Flow-Taxe»

Der Regierungsrat hat dem Bund seine Projektskizze für eine emissionsabhängige Strassengebühr unterbreitet. Die «Basel Flow-Taxe» soll die Belastung des Strassennetzes besser über den Tag verteilen und insgesamt reduzieren. Sofern der Bund die Skizze als Pilotprojekt für Mobility Pricing auswählt, folgt in einem nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie.

Mobility Pricing ist ein Instrument, das durch eine verursachergerechtere Finanzierung zu einer effizienteren Nutzung der Verkehrsinfrastruktur beitragen soll. Basel-Stadt strebt die Durchführung eines entsprechenden Pilotprojekts an, um das Basler Strassennetz in Spitzenzeiten zu entlasten und umweltgerechte Fahrzeuge zu fördern. Der Regierungsrat hat beim Bund eine entsprechende Projektskizze eingereicht und setzt damit den Wunsch des Grossen Rates um, der sich im Oktober 2020 mit deutlicher Mehrheit für die Prüfung eines entsprechenden Pilotprojekts ausgesprochen hat.

Das Basler Konzept sieht eine emissionsabhängige Strassennutzungsgebühr für den motorisierten Individualverkehr vor. Vorgesehen ist ein sogenanntes Kordonsystem (Cordon Pricing System). Damit würden Einfahrten auf das städtische Strassennetz versuchsweise gebührenpflichtig. Die Durchfahrtsgebühren würden nach Tageszeit und nach Schadstoffklasse des Fahrzeugs variieren. Wo genau die Gebührengrenze verlaufen würde, ist noch offen, ebenso die Art der Erhebung der Gebühren. Allfällige Mehreinnahmen aus dem Versuch sollen in geeigneter Form an die Verkehrsteilnehmenden zurückfliessen.

Mit seiner Bewerbung reagiert der Kanton Basel-Stadt auf einen Aufruf des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Dieses möchte bezüglich Mobility Pricing praktische Erfahrungen sammeln und suchte deshalb Kantone und Städte für entsprechende Pilotprojekte. Für die Umsetzung wird auf Bundesebene aktuell ein Gesetz für die Durchführung von Pilotversuchen vorbereitet. Die Rückmeldungen auf die erste öffentliche Vernehmlassung, die im Frühling stattfand, wertet das ASTRA zurzeit aus.

Darauf aufbauend wird das Bundesamt aus den verschiedenen Ideen für Pilotprojekte die geeignetsten Projekte auswählen. Sollte die Stadt Basel ausgewählt werden, wird der Regierungsrat die Idee zusammen mit dem Bund im Rahmen einer Machbarkeitsstudie konkretisieren. Andernfalls wird der Regierungsrat prüfen, ob eine Vertiefung ohne Bundesbeteiligung zweckmässig und erfolgsversprechend ist. Für die Durchführung von Pilotversuchen muss das obengenannte Gesetz vorliegen. Dieses könnte frühestens 2024 in Kraft treten. 

nach oben