Erstmalige Steuererträge aus dem Automatischen Informationsaustausch (AIA)

Erstmals kann der Kanton Basel-Stadt im Jahr 2020 Steuerträge aus den Nachsteuer- und Bussenverfahren infolge des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Höhe von 9.9 Mio. Franken verbuchen. Die weiter rückläufigen straflosen Selbstanzeigen bringen dem Kanton Basel-Stadt im Jahr 2020 aber insgesamt Nachsteuern inklusive Verzugszinsen von 13.5 Mio. Franken ein.

AIA-Meldungen führen zu Steuererträgen in Höhe von 9.9 Mio. Franken
Wer über bisher nicht versteuerte ausländische Konten oder andere Vermögenswerte sowie Einkommen verfügt, kann sich einmalig selber anzeigen, ohne gebüsst zu werden. Es sind einzig die Steuern nachzuzahlen. Eine Selbstanzeige bleibt straflos, sofern die Steuerverwaltung die Steuerhinterziehung nicht selbst entdeckt hat. Mit dem 2017 in Kraft getretenen automatischen Informationsaustausch (AIA) erhöht sich diese Wahrscheinlichkeit. Im Jahr 2019 übermittelte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals 79‘000 Meldungen über Finanzkonten im Ausland, welche die Steuerperiode 2017 betreffen. Die Steuerverwaltung hat diese abgeglichen und rund 900 Verdachtsfälle festgestellt. In 319 Fällen wurden Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eröffnet. Insgesamt wurden nicht versteuerte Vermögen und Einkommen in Höhe von rund 674.9 Mio. Franken resp. 10.5 Mio. Franken bekannt, woraus dem Kanton Basel-Stadt Steuererträge in Form von Nachsteuern, Verzugszinsen und Bussen im Umfang von 9.9 Mio. Franken zuflossen.

Steuererträge aus Nachsteuerverfahren in Höhe von 13.5 Mio. Franken
Die straflosen Selbstanzeigen gehen vor dem Hintergrund des eingeführten Automatischen Informationsaustauschs von Jahr zu Jahr zurück. Im Jahr 2020 gingen noch 208 Fälle ein (2019 = 319, 2018 = 1‘008 und 2017 = 1‘700). Bearbeitet wurden im Jahr 2020 776 straflose Selbstanzeigen. Ausstehend sind per Ende 2020 noch rund 950 Fälle.

Trotz des Rückgangs der Selbstanzeigen wurden im Jahr 2020 Vermögen und Einkommen von rund einer Milliarde Franken offengelegt und nachbesteuert. Dem Kanton sind daraus Nachsteuern inklusive Verzugszinsen von rund 13.5 Mio. Franken zugeflossen.

Bei den offen gelegten Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Bankkonten, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vor allem ausländische Liegenschaften. An nicht versteuerten Einkommen wurden vornehmlich Entgelte aus selbständigen oder unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet.

nach oben