Kanton stellt fachgerechten Umgang mit 730 Basler Kunstwerken sicher

Zwischen 1932 und 2003 hat das damalige Baudepartement regelmässig Basler Kunstwerke zur Ausstattung von Verwaltungsgebäuden erworben. Der Bestand umfasst 730 Werke, wo-von sich mittlerweile rund die Hälfte in einem Depot befindet. Um den professionellen Unterhalt und die fachgerechte Pflege sicherzustellen, hat der Regierungsrat entschieden, den Kunstbestand dem Kunstkredit, öffentlichen Museen und weiteren kantonsnahen Institutionen anzuvertrauen. Damit bleiben die Kunstwerke wenn immer möglich weiterhin im öffentlichen Besitz.

Seit 1932 erwarb das damalige Baudepartement mit Mitteln aus dem Baukredit regelmässig mobile Kunstwerke, um Verwaltungsbauten und -büros auszustatten. Der letzte Ankauf erfolgte 2003. Durch den Ankauf für bestimmte Standorte waren anfangs alle Werke platziert. Umbauten, Änderungen bei der Nutzung von Gebäuden sowie personelle Wechsel führten dazu, dass zunehmend Werke zurückgegeben und eingelagert wurden. Mittlerweile ist rund die Hälfte der Werke im Depot untergebracht. Die andere Hälfte hängt bzw. steht als Leihgabe in kantonalen Büros sowie in Räumen verschiedener kantonaler Stellen. Der Kunstbestand wird weder kuratiert noch sachgerecht gepflegt. Die Wartungs- und Restaurierungskosten übersteigen den Marktwert der Werke bei Weitem. Für die im Depot gelagerten Kunstwerke fehlen geeignete Standorte, um sie aufhängen zu können. Der Regierungsrat hat daher entschieden, die Werke an öffentliche Sammlungen, Museen und kantonsnahe Institutionen zu vermitteln. So bleiben die Kunstwerke – hauptsächlich Malerei und Grafik aus Basler Ateliers und Ausstellungen – wenn immer möglich weiterhin im öffentlichen Besitz und können professionell unterhalten werden.

Die Vermittlung und Weitergabe der Bilder erfolgt in mehreren Schritten: Rund 50 ausgewählte Bilder werden vom Kunstkredit Basel-Stadt übernommen. Damit ist sichergestellt, dass kunstgeschichtlich wichtige und für den verwaltungsinternen Leihverkehr geeignete Werke professionell kuratiert und öffentlich einsehbar bleiben. Derzeit an kantonale und kantonsnahe Institutionen ausgeliehene Werke gehen per Schenkung in deren Besitz über. Eine externe Spezialistin vermittelt weitere Werke an Museen, Stiftungen, Künstlernachlässe und Sammlungen. Angestrebt werden auch Partnerschaften mit lokalen Galerien, sofern dies mit Blick auf die jeweiligen Werke sinnvoll ist.

Hinweise:

Dies sind drei der Bilder aus dem Kunstbestand des BVD, die vom Kunstkredit Basel-Stadt übernommen werden:

Rudolf Maeglin (1892-1971), Widerlager der Dreirosenbrücke, 1934
Lenz Klotz (1925-2017), Sehkarte, 1969
Werner von Mutzenbecher (*1937), Durchblick, 1963

nach oben