Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Jörg Vitelli (SP) betreffend «grenzüberschreitende öV-Tarife» abzuschreiben. Der Regierungsrat hat bereits in früheren Stellungnahmen dargelegt, dass die Verantwortung für die Tarife im öffentlichen Verkehr bei den verantwortlichen Transportunternehmen bzw. beim TNW und somit nicht in seiner Kompetenz liegt. Der TNW konnte inzwischen in intensiven Verhandlungen mit dem Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) wesentliche Verbesserungen bei den grenzquerenden Tarifen erreichen. Damit sind die Forderungen der Motion grösstenteils erfüllt, beziehungsweise in einigen Punkten sogar übertroffen. Für die noch ausstehende Lösung für Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer Generalabonnements laufen Verhandlungen zwischen dem TNW und dem RVL. Der Regierungsrat hat dem TNW seine Unterstützung dabei zugesagt. (Auskunft: Stephan Herzog, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061/267 40 81)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug, René Brigger, SP) betreffend «Ergänzung der Bebauungspläne mit raumplanerischen Zielen» abzuschreiben. Der Regierungsrat stellt fest, dass das Instrument eines Bebauungsplans bereits heute den nötigen Spielraum für raumplanerische Festlegungen aufweist. Sollen Anliegen wie eine Residenzpflicht von privaten Grundeigentümern eingefordert werden, so ist dazu der notwendige gesetzliche Rahmen zu schaffen, der das Anliegen definiert und den Vollzug sicherstellt. (Auskunft: Marc Février, Projektleiter Städtebau, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 43)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Salome Hofer, SP) betreffend «Verbesserung der Toiletten- und Duschsituation für Obdachlose» abzuschreiben. Kein Handlungsbedarf besteht bei der Toilettensituation, da sämtliche öffentlichen WCs in Basel-Stadt kostenlos sind. Auch Angebote zum Duschen und Kleiderwaschen sind grundsätzlich in verschiedenen Institutionen verfügbar. Mit vergleichsweise geringem Aufwand können die beiden Angebote zum Duschen und Kleiderwaschen für obdachlose Menschen noch weiter verbessert werden. (Auskunft: Jacqueline Lätsch, stv. Leiterin Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 02 93)
  • den kantonalen Anteil für stationäre Spitalleistungen für das Jahr 2022 und bis auf Weiteres auf 56% und für Leistungen der Akut- und Übergangspflege bis auf Weiteres auf 55% festgesetzt. Um die Krankenversicherungsprämien zu entlasten, hatte der Regierungsrat den kantonalen Anteil für stationäre Spitalleistungen in den Jahren 2016 bis 2021 einen Prozentpunkt über dem Minimalwert auf 56 Prozent festgesetzt. Diese kantonalen Anteile haben sich bewährt und werden deshalb beibehalten. (Auskunft: Ljubisa Stojanovic, Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 60)
  • Kenntnis genommen vom Bericht des Gesundheitsdepartements über die Verwendung der Spielsuchtabgabe im Jahr 2020 und über die Mittelverwendung im Jahr 2021 im Kanton Basel-Stadt. Aufgrund der interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht und Bewilligung von Lotterien und Wetten sind die Lotteriegesellschaften verpflichtet, 0,5 Prozent der erzielten Bruttospielerträge in Form einer Spielsuchtabgabe an die Kantone auszuzahlen. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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