Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • in der Beantwortung der Petition «Flexible Kinderbetreuung zur Entlastung des Gesundheitspersonals» der VPOD-Spitalgruppe darauf hingewiesen, dass Basel-Stadt bereits ein quantitativ und qualitativ hochstehendes Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet. In Betrieben mit unregelmässigen Arbeitszeiten steht jedoch auch der Arbeitgeber in der Verantwortung, familienergänzende Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung zu stellen und/oder die Arbeitnehmenden bei der Suche nach spezifischen Angeboten zu unterstützen, so wie dies das Universitätsspital bereits tut. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat für die neue Vertragsperiode 2023 bis 2026 zur Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der Regio Basiliensis sowie am gemeinsamen Sekretariat der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz einen jährlichen Beitrag von 393’483 Franken beantragt. Basis ist der Rahmenvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn und dem Verein Regio Basiliensis. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Standortmarketing und Aussenbeziehungen, Präsidialdepartement, Tel. 079 623 30 14)
  • den Zwischenbericht zum Aktionsplan «Kinder- und Jugendfreundliche Stadt Basel 2020–23» zur Kenntnis genommen. Trotz der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist ein Grossteil der Massnahmen bereits in Umsetzung. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen strebt der Regierungsrat eine dritte Zertifizierung der Stadt Basel als «Kinderfreundliche Gemeinde» an. UNICEF Schweiz und Liechtenstein verlieh der Stadt Basel im Februar des Jahres 2020 zum zweiten Mal die Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde». (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Leiterin Bereich Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 73)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das Grundlagenpapiers zur mittel- und längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie und zum Wechsel in die «normale Lage» durch den Bund grundsätzlich begrüsst. Die darin enthaltenen Szenarien zu den möglichen weiteren Entwicklungen der Epidemie in den kommenden Monaten deckt sich mit den eigenen Einschätzungen. Auch stimmt der Regierungsrat weitgehend den im Papier formulierten Zielen zu. Klärungsbedarf besteht einerseits hinsichtlich der skizzierten Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen insbesondere bei einer erneuten deutlichen Verschärfung der epidemiologischen Lage sowie hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bundes an der Umsetzung von Massnahmen nach dem 1. April 2022. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Vorlage betreffend Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes grundsätzlich begrüsst. Zentral für den Kanton Basel-Stadt ist die Aufnahme des Projektes Rheintunnel in den Ausbauschritt 2023. Eine speditive Umsetzung dieses Projektes entlastet die Kantonsstrassen vom Ausweichverkehr infolge der chronisch überlasteten N2 Osttangente. (Auskunft: Dejan Despotovic, Tiefbauamt, Infrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 36)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das neue Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur, das Mobilitätsdaten von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten zentral, hindernisfrei und nicht gewinnorientiert anbieten will, grundsätzlich begrüsst. Damit wird der Datenbezug einfacher, was sowohl die Bereitstellung und Aufbereitung von Informationen erleichtert als auch die Verkehrsplanung beim Bund, in den Kantonen und Gemeinden unterstützt. Der Regierungsrat macht in seiner Antwort an das zuständige Bundesamt aber darauf aufmerksam, dass die Schweiz generell und die Grenzkantone ganz besonders darauf angewiesen sind, dass die Daten mit denjenigen der Nachbarländer kompatibel sind. (Auskunft: Thomas Graf, Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 34)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung verschiedene Anpassungen von Ausführungsbestimmungen mit Bezug zum Landwirtschaftsgesetz und zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht grundsätzlich begrüsst. Kleinere Anpassungen wurden bei der Direktzahlungs- und der Strukturverbesserungsverordnung angeregt. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • für den Verein Ballettschule Theater Basel nochmalig eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von Fr. 168'000 im Jahr 2022 zu Lasten des Kompetenzkontos bewilligt, um eine ungeordnete Insolvenz zu verhindern und die vom Verein erbetene Zeit für die Suche nach Drittmitteln zu schaffen. Der Verein befindet sich weiterhin in einer strukturellen Unterfinanzierung, die eine Weiterführung des Betriebs gefährdet. Ohne substanzielle Drittmittel oder Sponsoringbeiträge ist der Fortbestand der Schule verunmöglicht. Der Ballettschule soll in nächster Zeit Geldgeber finden, die einen dauerhaften und unabhängigen Betrieb der Schule sichern können und wollen. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • 179 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 44 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle der aus dem Grossen Rat zurückgetretenen Marianne Hazenkamp-von Arx als gewählt erklärt:
    - Béla Bartha, Liste 08 (Bündnis Grüne, BastA!, junges grünes bündnis) des Wahlkreises Riehen
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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