Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • die Abstimmung über die kantonale Volksinitiative «für ein klimagerechtes Basel (Klimagerechtigkeitsinitiative)» und den Gegenvorschlag des Grossen Rates vom 14. September 2022 auf das Abstimmungswochenende vom 27. November 2022 festgelegt. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Esther Keller, GLP) betreffend «Carsharing dank regionaler Parkkarte» abzuschreiben. Der im Sommer 2014 lancierte Versuch eines Carsharing-Systems ohne fixe Standorte hat sich als unwirtschaftlich erwiesen, weshalb der bislang einzige aktive Free-Floating Anbieter im Kanton seinen Betrieb eingestellt hat. Hingegen hat sich der Trend hin zu stationären Angeboten weiter verstärkt. Am 6. September hat der Regierungsrat denn auch gezielte Erleichterungen für die Einrichtung von Standplätzen beschlossen. Es lässt sich deshalb weder heute noch in naher Zukunft ein Bedarf für die Einführung einer regionalen Carsharing-Parkkarte absehen. (Auskunft: Medienstelle BVD, Tel. 061 267 91 52)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Rahmenausgabenbewilligung zugunsten der Programm- und Strukturförderung Orchester im Umfang von 10’097’024 Franken für die Jahre 2023 bis 2027 zu bewilligen. Das 2016 in Kraft gesetzte neue Fördermodell zur Orchesterförderung zeigt nach inzwischen sechs Jahren Laufzeit gute Ergebnisse. Die bei der Erarbeitung formulierten Ziele, insbesondere die Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Musikschaffen in der Region und der Löhne der Musikerinnen und Musiker, können inzwischen als erreicht beurteilt werden. (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
  • die Eintragung der Liegenschaft Klybeckstrasse 159 in Basel (Bau K-26) in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Diese Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres sehr hohen architekturhistorischen, baukünstlerischen, städtebaulichen sowie konstruktionsgeschichtlichen Zeugniswerts ein hochrangiges Baudenkmal dar. Die Swiss Life AG will das Lagerhaus der Gesellschaft für Chemische Industrie Basel (ab 1945 Ciba), den sog. Bau K-26 auf dem ehemaligen Industrieareal, neu als Bürohaus (Workspace) mit Gastronomie im Erdgeschoss nutzen. Dem Wunsch der Eigentümerin nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden (Auskunft: Britta Hentschel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 079 833 72 91)
  • den Jahresbericht 2021/2022 der Interdepartementalen Strategiegruppe Extremismus und Radikalisierung und der Anlaufstelle Radikalisierung zur Kenntnis genommen. Im Berichtsjahr standen bei der Strategiegruppe die Themen Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Fokus. Das ist nicht zuletzt auf die im Zuge der Pandemie verbreiteten Verschwörungsmythen zurückzuführen. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Verordnungsentwürfe zu den Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie zur Kontingentierung im Bereich Gas grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig hat er verschiedene Präzisierungen, unter anderem zur Klärung von Vollzugsfragen, angebracht. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den vorgesehenen Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur grundsätzlich begrüsst. Er regt aber an, dass statistisch aufgezeigt werden soll, über welche (National-)Strassen der Zubringer- und Transitverkehr zu den Autoverladen verläuft. Zudem sollen Konzepte erarbeitet werden, mit denen die verkehrlichen Auswirkungen auf die vorgelagerten Anfahrtsregionen wie etwa Basel-Stadt reduziert werden können. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Ausdruck gebracht, dass er mit Besorgnis Kenntnis vom aktuellen Stand der Ausbauprogramme des Bundes für die Bahninfrastruktur genommen hat. Das für den Zeithorizont 2035 geplante Angebot kann offenbar nicht wie geplant eingeführt werden, weil einzelne bauliche Vorhaben um drei bis fünf Jahre verschoben werden müssen. Um weitere Unzulänglichkeiten mit negativen Folgen für Bahnkundinnen und -kunden abzuwenden, stimmt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme den vom Bund vorgeschlagenen Korrekturen am Planungsprozess zu. Er erwartet aber eine umfassende Aufarbeitung der Ursachen, so dass die künftigen Ausbauschritte im terminierten Planungsprozess verlaufen und verlässlich geplant werden können. Zudem fordert der Regierungsrat vom Bund ausreichend finanzielle Mittel, um dringende Ausbauten wie die S-Bahn Haltestelle Morgartenring nicht zu verzögern und die weiteren Planungsarbeiten am Herzstück der trinationalen S-Bahn Basel sicherzustellen. (Auskunft: Wolfang Fleischer, Mobilität, Öffentlicher Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 55)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich grundsätzlich begrüsst. Der Bund setzt damit den Willen des Gesetzgebers um, im Nationalen Finanzausgleich eine Übergangsregel im Rahmen der vergangenen Steuerreform vorzusehen. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung grundsätzlich begrüsst. Er unterstützt im Grundsatz die vorgeschlagene Verschärfung zugunsten von Generika, steht den restriktiveren Regeln für die Vergütung im Einzelfall aber ablehnend gegenüber. Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu gewährleisten, schlägt der Regierungsrat weitere Massnahmen zur Prüfung vor. (Auskunft: Ljubisa Stojanovic, Leiter Abt. Finanzen und Dienste, Bereich Gesundheitsversorgung, Tel. 061 205 32 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Betäubungsmittelsuchtverordnung begrüsst. Mit diesem Vorhaben wird den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten Rechnung getragen und die bisherige Qualität der Betreuung gewährleistet. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Transplantationsverordnung begrüsst. Seit der letzten grösseren Revision vor rund fünf Jahren hat sich aus der Praxis Anpassungsbedarf in einzelnen Punkten ergeben. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorschlag, dass der Bund im Rahmen der Neuen Regionalpolitik Investitionen neu auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen von maximal 50'000 Franken pro Projekt fördern kann, begrüsst. Mit einer Evaluation soll der Nutzen des neuen Instruments gemessen werden. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Stossrichtung der Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) betreffend Sanierungsverfahren für natürliche Personen begrüsst. Damit erhalten verschuldete natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder eine Chance auf ein schuldenfreies Leben und es werden Anreize zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gesetzt. Die Vorlage hat aber finanzielle und personelle Folgen für den Kanton. In seiner Vernehmlassungsantwort regt der Kanton Basel-Stadt einige Ergänzungen und Änderungen an. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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