Der Kanton Basel-Stadt nimmt den Versuchsbetrieb mit E-Voting wieder auf

Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen können im Kanton Basel-Stadt ihre Stimme ab der Abstimmung vom 18. Juni 2023 wieder elektronisch abgeben. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Grundbewilligung zur Wiederaufnahme von Versuchen mit E-Voting erteilt.

Der Kanton Basel-Stadt nimmt den Versuchsbetrieb mit E-Voting wieder auf. An der Abstimmung vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit Behinderungen erstmals seit der Aussetzung des E-Voting-Systems im Jahr 2019 wieder elektronisch abstimmen. Für beide Gruppen ist die elektronische Stimmabgabe ein wichtiges Anliegen, um ihr Stimmrecht effektiv ausüben zu können. Auslandschweizer Stimmberechtigte erhalten die Stimmunterlagen für E-Voting automatisch. Für Stimmberechtigte mit Behinderungen steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung. Dabei bleibt für beide Gruppen weiterhin die Möglichkeit erhalten, brieflich oder persönlich an der Urne abzustimmen.

Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs von E-Voting ist die Grundbewilligung, die der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau an seiner heutigen Sitzung für ein limitiertes Elektorat erteilt hat. Die Grundbewilligung des Bundesrates gilt bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. In allen drei Kantonen kommt das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit zum Einsatz. Das System erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen und wird kontinuierlich durch externe Expertinnen und Experten im Auftrag der Bundeskanzlei überprüft.

Die Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs von E-Voting ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen sowie der Schweizerischen Post. Die neuen rechtlichen Grundlagen sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Der Kanton Basel-Stadt stellt im Betrieb sicher, dass die Sicherheitsanforderungen und Transparenzvorschriften eingehalten werden.

E-Voting soll auch in Zukunft kontinuierlich verbessert und überprüft werden. Ein konkreter Massnahmenkatalog hält den Handlungsbedarf fest. Der Bund, die beteiligten Kantone und die Schweizerische Post gewährleisten gemeinsam die Umsetzung der festgehaltenen Massnahmen. Dabei werden auch die praktischen Erfahrungen des Einsatzes von E-Voting ab 18. Juni 2023 einfliessen.

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