Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat mit Zustimmung des Initiativkomitees eine Verlängerung der Abstimmungsfrist zur kantonalen Volksinitiative «50 Meter Hallenbad für Basel! – JETZT!» um 18 Monate beantragt. Damit sollen mögliche Konflikte im Zusammenhang mit der kantonalen Volksinitiative «Erhalt des Musical Theater Basel» vermindert und das Vorgehen gegebenenfalls koordiniert werden. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Karin Sartorius (FDP) betreffend «sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen» zu überweisen. Das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat durch die sozialen Medien beziehungsweise die voranschreitende Digitalisierung an Brisanz gewonnen und es muss von einer hohen Dunkelziffer von Fällen sexualisierter Gewalt an Kindern ausgegangen werden. Der Regierungsrat erachtet es daher als sinnvoll, dass eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein Konzept betreffend «Prävention gegen sexualisierte Gewalt an den Volksschulen» erarbeitet. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Gianna Hablützel-Bürki (SVP) betreffend «Behebung der Gefahrenstelle Gellert-Dreieck» als Anzug zu überweisen. Verkehrsmassnahmen im Verzweigungsbereich des Autobahn-Dreiecks Gellert in Richtung Norden können zuständigkeitshalber nur vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) ergriffen werden. Auf Empfehlung der Kantonspolizei Basel-Stadt wurde 2018 eine Verkürzung der Einspurstrecke veranlasst. Diese Massnahme wird von den Fahrzeuglenkenden mehrheitlich gut akzeptiert und die Anzahl der Verkehrsunfälle ist rückläufig. Seit der Umsetzung der Massnahme im Jahr 2018 werden vom ASTRA jährlich Wirkungskontrollen durchgeführt und die Situation dadurch laufend analysiert. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Heidi Mück (GAB) betreffend «Regelungen für die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Regierungsrät*innen und weitere Amtsträger*innen» nicht zu überweisen. Der Kanton Basel-Stadt wäre der einzige Kanton mit einer Karenzfrist für ehemalige Regierungsmitglieder. Eine solche Karenzfrist ist nicht sachgerecht und liegt nicht im Interesse des Kantons. Im Rahmen der Bearbeitung des Anzugs Tanja Soland (SP) betreffend «Einführung einer Gesamtstrategie in der Korruptionssensibilisierung und -bekämpfung» ist aktuell aber eine Gesamtstrategie zur Sensibilisierung von korruptionsgefährdeten Handlungen in Erarbeitung. Diese ganzheitliche Lösung beinhaltet unter anderem auch Massnahmenempfehlungen für Regierung und Verwaltung. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Melanie Nussbaumer (SP) betreffend «Niederschwelliger Zugang zur Kriseninterventionsstation (KIS)» nicht zu überweisen. Sie ist rechtlich unzulässig, da sie in die Autonomie der Spitäler eingreift. Die Auswirkungen des Umzugs der KIS auf das Areal der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) werden im Rahmen der ausstehenden Beantwortung des Anzugs Sarah Wyss (SP) betreffend «die KIS muss im Akut-Spital bleiben - jetzt muss der Kanton handeln» thematisiert. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass der Umzug keinen negativen Einfluss auf die Nutzung des Angebots haben wird. (Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Spitalversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Balz Herter, die Mitte) betreffend «Bewahrung, Dokumentation und Vermittlung der Basler Fasnacht» abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt leistet durch staatliche Dienststellen (Staatsarchiv Basel-Stadt, Museum der Kulturen) bereits jetzt einen indirekten Beitrag zur Bewahrung, Dokumentation und Vermittlung der Basler Fasnacht. Mit Unterstützung eines neuen, innovativen und niederschwelligen Projekts zur nachhaltigen Sicherung von privaten Beständen soll dieses Engagement im Sinne der Ratifizierung der Basler Fasnacht als UNESCO-Weltkulturerbe verstärkt werden. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sarah Wyss und Toya Krummenacher, SP) betreffend „Unterbesetzung kantonaler Arbeitsinspektor*innen und Ausschöpfung Covid-19-Finanzierung» abzuschreiben. Der Vollzug der Aufgaben durch das kantonale Arbeitsinspektorat ist mit den vorhandenen personellen Ressourcen gewährleistet. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen im Amt für Wirtschaft und Soziales, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Tonja Zürcher (GAB) betreffend «Förderung der politischen Partizipation von Migrant/innen auf Quartierebene» abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt bietet auf Quartierebene zahlreiche Möglichkeiten der informellen Begegnung und Mitwirkung. Der Regierungsrat sieht daher keinen Bedarf, zusätzliche Spezialprogramme eigens für die Migrationsbevölkerung aufzubauen. (Auskunft: Wendy Anne Jermann, Diversität und Integration, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 70 67)
  • die Jahresrechnung 2022 des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit genehmigt. Die Projekte zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit sowie zur Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt wurden wie geplant umgesetzt. Zudem diente der Fonds der Finanzierung verschiedener Covid-19-Unterstützungsleistungen (Härtefall-Unterstützungen, Beteiligung am Bundesprogramm Kultur). Dafür wurden knapp 13,7 Mio. Franken ausgegeben. (Auskunft: Dieter P. Wirth, GL Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
  • den Kurzbericht der Fachhochschule Nordwestschweiz zum Budget 2023 zur Kenntnis genommen. Das Budget ist als Umsetzungsmassnahme zum Leistungsauftrag 2021–2024 zu verstehen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • die Bedarfsplanung der Behindertenhilfe 2023 bis 2025 als Grundlage zur Sicherung der individuellen, gesetzlichen Leistungsansprüche beschlossen. Mit der Bedarfsplanung der Behindertenhilfe erfüllen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft partnerschaftlich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen. Die inhaltlichen Entwicklungsschwerpunkte legen die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft speziell bei der ambulanten Wohnbegleitung und der Inklusion in der Arbeitswelt. Nach Ansicht von Expertinnen und Experten muss sich die Angebotsentwicklung in den Jahren 2023 bis 2025 insbesondere auf die Zunahme psychischer Beeinträchtigungen, die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft und den Anstieg der Anzahl Personen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten in Kombination mit schwerer geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung sowie schwerer Suchterkrankung ausrichten. (Auskunft: Christoph Fenner, Leiter Abt. Behindertenhilfe, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung sich, wie bereits mit den baselstädtischen Standesinitiativen «Übergang zur Individualbesteuerung» und «Baldige Einführung und Umsetzung der Individualbesteuerung» mit Überzeugung für die Individualbesteuerung eingesetzt. Deren positive volkswirtschaftliche Effekte sind wissenschaftlich gut belegt. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die die Teilrevision der Biozidprodukteverordnung grundsätzlich begrüsst. Die vorgeschlagene pragmatische Umsetzung mit Fokus auf die zentralen Produkte sowie Akteure erscheint zweckmässig. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Leiter Kontrollstelle Chemie- und Biosicherheit, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes betreffend Härtefallregelung bei Vorliegen Häuslicher Gewalt grundsätzlich begrüsst. Der ausländerrechtliche Schutz für Opfer von Häuslicher Gewalt kann so verbessert werden. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst Massnahmen zur wirksamen Reduktion von Motorenlärm. Er weist aber darauf hin, dass mit der vorgesehenen Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes die in der Praxis bestehenden Schwierigkeiten zur Sanktionierung von übermässigen Lärmemissionen bestehen bleiben. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Vorlage in verschiedenen Punkten ab. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes grundsätzlich begrüsst. Die Änderungen passen die gesetzlichen Grundlagen über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen an und schaffen mehr Transparenz und Kosteneffizienz. Beim vorgesehenen Verbot für Arbeitslosenkassen, ihren Tätigkeitsbereich einzuschränken, spricht sich der Regierungsrat dafür aus, die heutige Regelung beizubehalten. (Auskunft: Dieter P. Wirth, GL Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
  • 5 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 19 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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