Jugend, Familie und Sport

Verwaltung Tagesbetreuung (Tagesheime und Tagesfamilien)

 

Bezeichnung Verwaltung Tagesbetreuung (Tagesheime und Tagesfamilien)
Rechtsgrundlage(n)
  • § 15 des Gesetzes betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz; SG 815.100)
  • § 10 f. und §§ 32 ff. der Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsverordnung, TBV; SG 815.110)
  • §§ 8 ff. des Gesetzes über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt (Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen, SoHaG; SG 890.700)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/815.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/815.110/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/890.700/de
Verantwortliche Stelle Fachstelle Tagesbetreuung
Internetauftritt www.tagesbetreuung.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Bewilligung und Aufsicht über die Einrichtungen, Vermittlung von Plätzen, Berechnung der Elternbeiträge, Planung

 

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Information von Eltern von neugeborenen Kindern

 

Bezeichnung Information von Eltern von neugeborenen Kindern
Rechtsgrundlage(n)
  • § 9 und § 20 Kinder- und Jugendgesetz (KJG) (SG 415.100)
  • § 13 des Gesetzes betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (SG 815.100)
  • § 12 der Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (SG 815.110)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/415.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/815.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/815.110/de
Verantwortliche Stelle Fachstelle Tagesbetreuung; Elternberatung Basel-Stadt
Internetauftritt www.tagesbetreuung.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Eltern von neugeborenen Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt erhalten Informationen über die Angebote des Kantons (Elternberatung, Tagesbetreuung, Elternbriefe). Die Elternberatung(private Trägerschaft mit Leistungsauftrag des Kantons) erhält die die Geburtsdaten der Kinder und die Adressdaten der Eltern, um die Eltern persönlich kontaktieren zu können.

 

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Verwaltung freiwilliger Schulsport

 

Bezeichnung Verwaltung freiwilliger Schulsport
Rechtsgrundlage(n) § 3 und § 11 des Sportgesetzes (SG 371.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/371.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sport/Sportamt
Internetauftritt

www.sport.bs.ch

Zweck der Datenbearbeitung Administration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen und Veranstaltungen des freiwilligen Schulsports

 

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Verwaltung Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sportlager

 

Bezeichnung Verwaltung Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sportlager
Rechtsgrundlage(n) § 3 des Sportgesetzes (SG 371.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/371.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sport/Sportamt
Internetauftritt www.sport.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Administration der Teilnehmenden an den Sportlagern

 

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Verwaltung Leihmaterial Sport

 

Bezeichnung Verwaltung Leihmaterial Sport
Rechtsgrundlage(n) § 3 des Sportgesetzes (SG 371.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/371.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sport/Sportamt
Internetauftritt www.sport.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Administration der Ausleihe von Sportmaterial

 

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Vermietung und Benutzung von Sportanlagen

 

Bezeichnung Vermietung und Benutzung von Sportanlagen
Rechtsgrundlage(n) § 6 des Sportgesetzes (SG 371.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/371.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sport/Sportamt
Internetauftritt www.sport.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Verwaltung der Nutzungen der Sportanlagen (inkl. Parkplätze)

 

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Verwaltung Nachwuchsförderung und Leistungssport

 

Bezeichnung Verwaltung Nachwuchsförderung und Leistungssport
Rechtsgrundlage(n) § 4 und § 11 des Sportgesetzes (SG 371.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/371.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sport/Sportamt
Internetauftritt www.sport.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Unterstützung von Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportlern bei der Koordination von Sport, Schule und Ausbildung. Erfasst werden können auch mit der Unterstützung im Zusammenhang stehende Leistungsdaten und Teilnahmen an Wettkämpfen und Veranstaltungen.

 

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Information von Kindern und Jugendlichen über Sport- und Freizeitangebote

 

Bezeichnung Information von Kindern und Jugendlichen über Sport- und Freizeitangebote
Rechtsgrundlage(n)
  • § 3 des Sportgesetzes (SG 371.100)
  • § 15 des Gesetzes betreffend die kantonalen Jugendhilfe (SG 415.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/371.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/415.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sport/Sportamt; Abteilung Jugend- und Familienförderung
Internetauftritt www.ed.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Kinder und Jugendliche werden über die Angebote im Sportbereich (z.B. Sportkalender) und die Angebote im Freizeitbereich (z.B. Colour Key) informiert. Zu diesem Zweck werden aktuelle Daten aus dem Einwohnerregister verwendet. Diese Daten werden nicht weiterbearbeitet sondern nur zu Versandzwecken verwendet.

 

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Verwaltung von Kursen und Veranstaltungen im Rahmen von Jugend+Sport

 

Bezeichnung Verwaltung von Kursen und Veranstaltungen im Rahmen von Jugend+Sport
Rechtsgrundlage(n)
  • Art. 6 bis Art. 11 des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0)
  • Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.01)
  • § 3 und § 11 des Sportgesetzes (SG 371.100)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20091600/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20111821/index.html
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/371.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sport/Sportamt
Internetauftritt www.sport.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Verwaltung von Kursdaten, Daten von Teilnehmenden und Leiterinnen und Leiter

 

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Elternberatung, Entwicklungsabklärung und Förderung von Kindern mit verzögerter Entwicklung und Behinderungen im Vorschulalter

 

Bezeichnung Elternberatung, Entwicklungsabklärung und Förderung von Kindern mit verzögerter Entwicklung und Behinderungen im Vorschulalter
Rechtsgrundlage(n) § 9 und § 20 Kinder- und Jugendgesetz (KJG) (SG 415.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/415.100/de
Verantwortliche Stelle Zentrum für Frühförderung
Internetauftritt www.zff.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Unterstützung und Beratung von Eltern von kleinen Kindern; Abklärung und Förderung von Kindern, deren Entwicklung sich verzögert oder von Kindern mit einer Behinderung; Förderung von Kindern im Vorschulalter mit einer auffälligen Sprachentwicklung.

 

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Abklärung und Vollzug von Adoptionen

 

Bezeichnung Abklärung und Vollzug von Adoptionen
Rechtsgrundlage(n)
  • Art. 264-269c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210)
  • Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (BG-HAÜ; SR 211.221.31)
  • Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ; SR 0.211.221.311)
  • Verordnung über die Adoption (Adoptionsverordnung, AdoV; SR 211.221.36)
  • Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen (SG 212.800)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994566/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994569/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20091244/index.html
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.800/de
Verantwortliche Stelle Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien
Internetauftritt www.ed.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Abklärung und Vollzug von Adoptionen, unter anderem auch die Aufnahme eines Kindes als Pflegekind zum Zweck der Adoption, unabhängig davon, ob das Kind aus der Schweiz oder dem Ausland stammt, oder ob es sich um ein fremdes Kind oder eines aus der Verwandtschaft handelt. Abklärung und Vollzug von Erwachsenen- und Stiefkindadoptionen.

 

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Verwaltung Dossiers Kinder- und Jugendhilfe sowie Abrechnung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

 

Bezeichnung Verwaltung Dossiers Kinder- und Jugendhilfe sowie Abrechnung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Rechtsgrundlage(n)
  • Art. 17 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)

  • Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG) vom 12.09.2012 (SG 212.400)

  • Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) (SG 415.100)

  • Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE; SG 869.100)

  • Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Heimen (Kinder- und Jugendheimverordnung, KJHVO) (SG 212.250)

  • Verordnung zum kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (VoKESG; SG 212.410)

  • Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (Pflegefamilienverordnung, PFVO) (SG 212.260)

  • Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendli-chen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) (SG 212.470)

Quelle(n)

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19770243/index.html
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.400/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/415.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/869.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.250/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.410/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.260/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.470/de

Verantwortliche Stelle Kinder- und Jugenddienst und Fachstelle Jugendhilfe
Internetauftritt www.kjd.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung
  • Führen von Dossiers über alle Abklärungen, Beratungen und Massnahmen, ungeachtet ob es sich von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verfügte Abklärungen oder Massnahmen handelt, oder ob die Abklärungen, Beratungen und Massnahmen freiwillig ohne Auftrag der KESB erfolgen.

  • Datenbearbeitungen im Zusammenhang mit ambulanten Massnahmen und mit stationärer Unterbringung in Heimen und Pflegefamilien sowie Daten, die mit der Finanzierung bzw. mit den Beiträgen von Eltern zu tun haben.

  • Die Fachstelle Jugendhilfe (Abteilung Kinder- und Jugendangebote) führt die vorgegebenen statistischen Auswertungen und die Kontrolle der Kostengutsprachen auch bei ausserkantonalen Platzierungen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über soziale Einrichtungen (IVSE) durch.

 

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Aufnahme und Betreuung von Kindern/Jugendlichen in staatlichen Schulheimen und privaten Kinder- und Jugendheimen

 

Bezeichnung Aufnahme und Betreuung von Kindern/Jugendlichen in staatlichen Schulheimen und privaten Kinder- und Jugendheimen
Rechtsgrundlage(n)
  • Art. 17 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)
  • Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Heimen (Kinder- und Jugendheimverordnung, KJHVO) (SG 212.250)
  • Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) (SG 212.470)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19770243/index.html
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.250/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.470/de
Verantwortliche Stelle Schulheim Gute Herberge; Sonderschulheim zur Hoffnung; Waldschule Pfeffingen; private Kinder- und Jugendheime mit Leistungsvereinbarungen
Internetauftritt www.ed.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die staatlichen Schulheime und die privaten Kinder- und Jugendheime, in denen Kinder und Jugendliche stationär untergebracht sind, führen das vom Bund verlangte Verzeichnis der Minderjährigen bearbeiten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung stehende Daten.
Der Zugang zu den eigenen Daten erfolgt durch die Leitung des entsprechenden Heims

 

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Verwaltung Mitglieder in Sportvereinen

 

Bezeichnung Verwaltung Mitglieder in Sportvereinen
Rechtsgrundlage(n) §§ 3, 7 und 11 des Sportgesetzes (SG 371.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/371.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sport/Sportamt
Internetauftritt www.sport.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Sportvereine und Sportverbände werden unter bestimmten Voraussetzungen mit Mitteln des Swisslos-Sportfonds und mit kantonalen Beiträgen gefördert. Für die Verwaltung dieser Beiträge können Daten bei der Abteilung Sport bearbeitet werden. Die Sportvereine und Sportverbände ihrerseits bearbeiten Daten ihrer Mitglieder.

Gesuche um Informationszugang sind an die einzelnen Sportvereine bzw. Sportverbände zu richten, mit denen Betroffene im Kontakt sind.

 

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Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tagesheimen und Tagesfamilien

 

Bezeichnung Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tagesheimen und Tagesfamilien
Rechtsgrundlage(n)
  • Art. 17 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)
  • Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz; SG 815.100)
  • Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsverordnung, TBV; SG 815.110)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19770243/index.html
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/815.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/815.110/de
Verantwortliche Stelle Fachstelle Tagesbetreuung
Internetauftritt www.tagesbetreuung.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die einzelnen Tagesheime und die Trägerschaft Tagesfamilien (bzw. die einzelne Tagesfamilie) führen das von der PAVO verlangte Verzeichnis der Minderjährigen und bearbeiten weitere im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern stehende Daten.

Gesuche um Informationszugang sind an das entsprechende Tagesheim bzw. die Trägerschaft Tagesfamilien zu richten.

 

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