Volksschulen

Die Volksschule Basel-Stadt umfasst die gesamte obligatorische Schulzeit: vom Kindergarten über die Primarschule bis zur Sekundarschule.

Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit

Bezeichnung Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit
Rechtsgrundlage(n) § 144 des Schulgesetzes (SG 410.100)
Quelle(n)

www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de

Verantwortliche Stelle Fachstelle Schulsozialarbeit
Internetauftritt http://www.schulsozialarbeit.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags und von sozialen Problemen; Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie innerhalb der Klassen und Schulen.

 

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Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf

Bezeichnung Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf
Rechtsgrundlage(n)
  • § 64 des Schulgesetzes (SG 410.100)
  • §§ 9 ff. der Sonderpädagogikverordnung (SG 412.750)
Quelle(n)

www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/412.750/de

Verantwortliche Stelle Stabsstelle Zusätzliche Unterstützung
Internetauftritt www.ed.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Koordination und Vorbereitung der Entscheide über verstärkte Massnahmen (zusätzliche Unterstützung) für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst (Abklärung) und der Leitung Volksschulen (Entscheid).

 

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Administration und Leitung einer Schule der Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, inkl. Spezialangebote und Kriseninterventionsstelle)

 

Bezeichnung Administration und Leitung einer Schule der Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, inkl. Spezialangebote und Kriseninterventionsstelle)
Rechtsgrundlage(n)
  • §§ 4, 31, 34, 87c, 94, 97bis des Schulgesetzes (SG 410.100)
  • Verordnung für die Schulleitungen der Volksschulen (SG 411.350)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/411.350/de
Verantwortliche Stelle Schulleitungen der Volksschulen
Internetauftritt http://www.volksschulen.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Verwalten der Daten von Schülerinnen- und Schülern sowie Mitarbeitenden der Schule, Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler durch Zeugnisse und Lernberichte, Schullaufbahnentscheide, Leistungstests, Entscheide über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf, Absenzenwesen und Disziplinarmassnahmen, Platzierung in der Kriseninterventionsstelle, Personalrechtliche Aufgaben in Bezug auf die Mitarbeitenden der Schulen

 

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Leitung und Administration der Volksschulen

 

Bezeichnung Leitung und Administration der Volksschulen
Rechtsgrundlage(n)
  • §§ 87a, 91 Abs. 8, 94, 97bis des Schulgesetzes (SG 410.100)
  • Verordnung über die Volksschulleitung (SG 411.300)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/411.300/de
Verantwortliche Stelle Volksschulleitung
Internetauftritt www.ed.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Schülerinnen- und Schüleradministration, Entscheid über den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern, Organisation der Aufnahmeprüfungen in die Sekundarschule, Vorbereitung des Entscheids über Ordnungsbussen wegen Verletzung der elterlichen Pflichten, Vorbereitung des Entscheids über Homeschooling, Personalrechtliche Aufgaben in Bezug auf Lehr- und Fachpersonen und Schulleitungen, Lohnadministration und Absenzencontrolling

 

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Vermittlungsverfahren der Schulräte der Volksschulen

 

Bezeichnung Vermittlungsverfahren der Schulräte der Volksschulen
Rechtsgrundlage(n)
  • § 79c des Schulgesetzes (SG 410.100)
  • Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte an den Volksschulen (SG 411.150)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/411.150/de
Verantwortliche Stelle Schulräte der Volksschulen
Internetauftritt www.ed.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Verwaltung von Personendaten bei einem Vermittlungsverfahren

 

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Verwaltung Tagesstrukturen (inkl. Mittagstische und Tagesferien)

 

Bezeichnung Verwaltung Tagesstrukturen (inkl. Mittagstische und Tagesferien)
Rechtsgrundlage(n)
  • § 73 und 75 Abs. 5 des Schulgesetzes (SG 410.100)
  • Verordnung über die Tagesstrukturen (SG 412.600)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/412.600/de
Verantwortliche Stelle Fachstelle Tagesstrukturen der Volksschulleitung
Internetauftritt www.ed.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Administration der Tagesstrukturanmeldungen; Zulassung der privaten Institutionen, die im Auftrag der Schulleitungen, der Fachstelle Tagesstrukturen oder der zuständigen Stelle der Gemeinden Tagesstrukturangebote führen; Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Anbieterinnen und Anbietern von Mittagstischen und Tagesferien

 

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Verfahren zur Verpflichtung zur frühen Deutschförderung

 

Bezeichnung Verfahren zur Verpflichtung zur frühen Deutschförderung
Rechtsgrundlage(n)
  • § 56a des Schulgesetzes (SG 410.100)
  • Verordnung über die sprachliche Förderung in Deutsch vor der Einschulung (SG 412.400)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/412.400/de
Verantwortliche Stelle Fachbereich Frühe Deutschförderung der Fachstelle Förderung und Integration der Volksschulleitung
Internetauftritt http://www.volksschulen.bs.ch/schulsystem/vor-dem-kindergarten.html
Zweck der Datenbearbeitung Erhebung des Sprachstandes der Kinder mittels eines Elternfragebogens, Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, Vorbereitung von Verpflichtungsverfügungen

 

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Beratung und Abklärung von Schülerinnen und Schülern durch den schulpsychologischen Dienst (SPD)

Bezeichnung Beratung und Abklärung von Schülerinnen und Schülern durch den schulpsychologischen Dienst (SPD)
Rechtsgrundlage(n)
  • § 141 des Schulgesetzes (SG 410.100)
  • Verordnung für den Schulpsychologischen Dienst (SG 415.700)
Quelle(n)

www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de

www.gesetzessammlung.bs.ch/data/415.700/de

 

Verantwortliche Stelle Schulpsychologischer Dienst
Internetauftritt https://www.edubs.ch/dienste/spd
Zweck der Datenbearbeitung Psychologische Beratung der Kinder und Jugendlichen sowie Begleitung derer Familien; Feststellung des besonderen Bildungsbedarfs von Schülerinnen und Schülern;

 

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Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten

Bezeichnung Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten
Rechtsgrundlage(n)
  • §§ 130-134a des Schulgesetzes (SG 410.100)
Quelle(n)

www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de

Verantwortliche Stelle Bereichsleitung Volksschulen
Internetauftritt http://www.volksschulen.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten; Registrierung von Schülerinnen und Schülern; Kontrolle der obligatorischen Schulpflicht

 

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Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf

Bezeichnung Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf
Rechtsgrundlage(n)
  • § 64 des Schulgesetzes (SG 410.100)

  • §§ 9 ff. der Sonderpädagogikverordnung (SG 412.750)

Quelle(n)

www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/412.750/de

Verantwortliche Stelle Stabsstelle Zusätzliche Unterstützung
Internetauftritt www.ed.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Koordination und Vorbereitung der Entscheide über verstärkte Massnahmen (zusätzliche Unterstützung) für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst (Abklärung) und der Leitung Volksschulen (Entscheid)

 

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Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit

Bezeichnung Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit
Rechtsgrundlage(n)
  • § 87a des Schulgesetzes (SG 410.100)
Quelle(n)

www.gesetzessammlung.bs.ch/data/410.100/de

Verantwortliche Stelle Fachstelle Schulsozialarbeit
Internetauftritt www.schulsozialarbeit.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags und von sozialen Problemen; Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie innerhalb der Klassen und Schulen.

 

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