Abteilung Sucht

Beratung von Personen mit Suchtproblemen sowie deren Umfeld (Angehörige, Arbeitgeber / Stellen und Behörden), inkl. Anwohnerschaft der K+A

 

Bezeichnung Beratung von Personen mit Suchtproblemen sowie deren Umfeld (Angehörige, Arbeitgeber / Stellen und Behörden), inkl. Anwohnerschaft der K+A
Rechtsgrundlage(n)
  • KVG Art. 41 Abs. 3
  • Gesundheitsgesetz (GesG [SG 300.100]) § 57
  • Alkohol- und Drogengesetz (ADG [SG 322.100]) § 1, 3, 4
Quelle(n)

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19940073/index.html
https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/300.100
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/322.100/de

Verantwortliche Stelle Abteilung Sucht
Internetauftritt

www.sucht.bs.ch

Zweck der Datenbearbeitung Dokumentation der Beratung und Betreuung von KlientInnen der Suchtberatung sowie von KlientInnen im Umfeld der Kontakt- und Anlaufstellen (K+A), beides auf freiwilliger Basis

 

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Entgegennahme von Meldungen über Personen mit substanz- oder verhaltensgebundenen Abhängigkeiten

 

Bezeichnung Entgegennahme von Meldungen über Personen mit substanz- oder verhaltensgebundenen Abhängigkeiten
Rechtsgrundlage(n)
  • Alkohol- und Drogengesetz (ADG) § 4 Abs. 2 Ziff. 4
  • Verordnung zum kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (VoKESG SG 212.410) § 8
Quelle(n)

http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/322.100/de
https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/212.410/versions/4703

Verantwortliche Stelle Abteilung Sucht
Internetauftritt

www.sucht.bs.ch/angebot/gefaehrdungsmeldungen

Zweck der Datenbearbeitung

Kontaktaufnahme und Motivation freiwillige Unterstützung in Anspruch zu nehmen; ggf. Abklärung und Antragstellung an die Spruchkammer (Zwangskontext)

 

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Abklärung und Vollzug von angeordneten Massnahmen auf nicht freiwilliger Basis

 

Bezeichnung Abklärung und Vollzug von angeordneten Massnahmen auf nicht freiwilliger Basis
Rechtsgrundlage(n)
  • Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG [SG 212.400])
  • Verordnung zum kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (VoKESG, SG 212.410) §§ 8 und 38
  • ADG [SG 322.100] §§ 5-8 und 10
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/322.100/de
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.400/de
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.410/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sucht; Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Internetauftritt

www.sucht.bs.ch
www.kesb.bs.ch

Zweck der Datenbearbeitung Verhinderung von Selbst- und Fremdgefährdung, Umsetzung angeordneter Massnahmen

 

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Einkommensverwaltungen bei nicht-KVG finanziertem Therapieaufenthalt für IV-/EL-Bezüger und Einkommensverwaltungen im Rahmen der Sachhilfe

 

Bezeichnung

Einkommensverwaltungen bei nicht-KVG finanziertem Therapieaufenthalt für IV-/EL-Bezüger und Einkommensverwaltungen im Rahmen der Sachhilfe

Rechtsgrundlage(n)
  • Freiwillig, auf Vereinbarungsbasis
  • Richtlinien betreffend Indikation und Finanzierung Behandlungen in stationären / teilstationären Therapie- und Nachsorgeeinrichtungen im Suchthilfebereich des Kantons Basel-Stadt auf der Grundlage von:
    RRB P180446 vom 8.05.2018
Quelle(n) --
Verantwortliche Stelle Abteilung Sucht
Internetauftritt

www.sucht.bs.ch

Zweck der Datenbearbeitung Sicherstellung der Finanzierung von stationären Therapien durch KlientInnen

 

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Prüfung Therapiekostenübernahme

 

Bezeichnung Prüfung Therapiekostenübernahme
Rechtsgrundlage(n)
  • Richtlinien betreffend Indikation und Finanzierung Behandlungen in stationären / teilstationären Therapie- und Nachsorgeeinrichtungen im Suchthilfebereich des  Kantons Basel-Stadt auf der Grundlage von:
    RRB P180446 vom 8.05.2018
Quelle(n) --
Verantwortliche Stelle Abteilung Sucht
Internetauftritt

www.sucht.bs.ch/angebot/therapie/finanzierung-therapien

Zweck der Datenbearbeitung Prüfung, ob Therapien finanziert werden; Erteilen von Kostengutsprachen

 

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