Rettung

Militär

 

Bezeichnung Militär
Rechtsgrundlage(n)
  • Militärgesetz (MG)
    510.10 Bundesgesetz vom 3.Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung
  • Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV)
    512.21 MDV Verordnung des Bundesrates über die Militärdienstpflicht vom 19.11.2003
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950010/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021825/index.html
Verantwortliche Stelle Kreiskommando
Internetauftritt http://www.rettung.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreiskommandos betreuen im administrativen Bereich die Angehörigen der Armee vom Orientierungstag, bis hin zur Entlassung aus der Wehrpflicht. Gleichzeitig erfüllt das Kreiskommando Basel-Stadt sämtliche Aufgaben des Kontrollführers für die Stadt und für die beiden Landgemeinden, Riehen und Bettingen.

Die umfassende Orientierung der Stellungspflichtigen sowie nach dem Wohnkantonsprinzip das Dienstverschiebungswesen bilden die eigentlichen Hauptaufgaben. Überdies ist die Gruppe Militär für das Schiesswesen und die Kontrolle über die Erfüllung der obligatorischen Schiesspflicht verantwortlich.

 

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Zivilschutz

 

Bezeichnung Zivilschutz
Rechtsgrundlage(n)
  • Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG)
    520.01 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz vom 4.Oktober 2002
  • Zivilschutzverordnung (ZSV)
    520.11 Verordnung über den Zivilschutz vom 5.Dezember 2003
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20011872/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20032160/index.html
Verantwortliche Stelle Zivilschutz
Internetauftritt http://www.rettung.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zivilschutzes betreuen im administrativen Bereich die Angehörigen des Zivilschutzes von der Rekrutierung, bis hin zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht. Gleichzeitig erfüllt der Zivilschutz Basel-Stadt sämtliche Aufgaben des Kontrollführers für die Stadt und die beiden Landgemeinden, Riehen und Bettingen.

Die umfassende Orientierung der Schutzdienstpflichtigen sowie nach dem Wohnkantonsprinzip das Dienstverschiebungswesen bilden die eigentlichen Hauptaufgaben. Überdies ist die Gruppe Zivilschutz für das Aufgebotswesen und das Disziplinarwesen verantwortlich.

 

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Wehrpflichtersatz

 

Bezeichnung Wehrpflichtersatz
Rechtsgrundlage(n)
  • 661 Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) vom 12.Juni 1959
  • 661.1 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV) vom 30.August 1995
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19590129/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950245/index.html
Verantwortliche Stelle Wehrpflichtersatz
Internetauftritt http://www.rettung.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe Basel-Stadt ist Partnerin der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Kantonalen Steuerverwaltung (STV BS) und arbeitet eng mit dem Kreiskommando Basel-Stadt zusammen. Sie veranlagt und bezieht die Wehrpflichtersatzabgaben der nicht Militär- oder Zivildienst leistenden Schweizer.

 

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Einsatzdokumentation

 

Bezeichnung Einsatzdokumentation
Rechtsgrundlage(n) Gesundheitsgesetz Basel-Stadt (300.100)
Quelle(n) www.gesetzessammlung.bs.ch/data/300.100/de
Verantwortliche Stelle Abteilung Sanität
Internetauftritt www.sanitaet.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Erfassen der Personalien und Dokumentation von medizinischen Daten und Leistungen zur Weiterbehandlung und Rückverfolgbarkeit.

 

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