Gleichstellung von Frauen und Männern
Massnahmen für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Bezeichnung | Massnahmen für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern |
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Rechtsgrundlage(n) |
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Quelle(n) | www.gesetzessammlung.bs.ch/data/140.100/de www.gesetzessammlung.bs.ch/data/153.100/de |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern |
Internetauftritt | www.gleichstellung.bs.ch |
Zweck der Datenbearbeitung | Zur Erfüllung der Aufgaben bewirtschaftet die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern eine Adressdatenbank, um interessierten Personen, Institutionen und Organisationen Informationen zuzustellen. Die Adressdatenbank wird für den elektronischen oder postalischen Versand von Newsletter, Einladungen zu Veranstaltungen und Events, Publikationen, Versand von Sitzungseinladungen etc. verwendet. Ebenso sind Kooperationspartner für Projekte in der Datenbank erfasst. |