Maschinenlesbare Stimmzettel

Erleichtertes Stimmen und effizientes Auszählen dank maschinenlesbaren Stimmzetteln

Abstimmen ist jetzt einfacher: Seit dem Urnengang vom 8. März 2015 werden die Stimm- und Wahlzettel bei Abstimmungen und Majorzwahlen im Kanton Basel-Stadt maschinell eingelesen und ausgezählt. Neu wird deshalb pro Urnengang nur noch ein Stimm- respektive Wahlzettel ausgestellt. Die Stimm- und Wahlunterlagen sind übersichtlicher gestaltet und die Stimmabgabe ist durch Ankreuzen von «Ja» oder «Nein» vereinfacht. Das aufwändige Auszählen von Hand entfällt.

Stimmabgabe durch Ankreuzen

Voraussetzung für die Maschinenlesbarkeit ist, dass die Abstimmungsfragen nicht mehr handschriftlich mit «Ja» oder «Nein» beantwortet werden. Die Stimmenden können für jede Abstimmungsfrage ein Ja- oder Nein-Kästchen ankreuzen.

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Ein Zettel für eidgenössische, kantonale und kommunale Vorlagen

Das Erfassen und Auswerten der Stimmabgaben mit einem Scanner ermöglicht es, eidgenössische und kantonale Abstimmungsvorlagen – bei den Gemeinden Riehen und Bettingen auch kommunale Vorlagen – auf einem einzigen Stimmzettel aufzuführen. Die Stimmzettel werden dadurch übersichtlicher gestaltet. Die Stimmabgaben werden durch das Scannen in einem Arbeitsgang erfasst. Im Kanton Basel-Stadt kann das neue System auch für die Majorzwahlen angewandt werden.

 

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Effiziente, sichere und genaue Auszählung

Die Scanner mit automatischem Einzug für Stapelverarbeitung sind in der Lage, pro Stunde 6000 bis 7000 Stimmzettel zu erfassen. Weil alle Abstimmungsvorlagen auf einem einzigen Stimmzettel aufgeführt sind, steigt der Effizienzgewinn, je zahlreicher und komplizierter die Abstimmungsvorlagen sind.

Die Stimm- und Wahlzettel werden während des Einlesens mit einer Nummer bedruckt – dies garantiert, dass jeder Zettel nur einmal gezählt wird. Jeder eingescannte Stimmzettel kann auf dem Computer-Bildschirm betrachtet und mit dem Original-Stimmzettel und dem erstellten Datensatz verglichen werden.

Unklare Antworten werden vom System aussortiert und von einem Zweier-Team manuell bearbeitet. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass von den Stimmberechtigten korrigierte Stimmabgaben als ungültig erfasst werden. Die einzelnen Prozessschritte stellen sicher, dass die Auszählung korrekt erfolgt, was insbesondere durch Stichprobenkontrollen überprüft wird.

Wahl- und Abstimmungsverfahren mit technischen Mitteln müssen nach Bundesrecht vom Bundesrat genehmigt werden. Den Einsatz von Scannern zum Lesen der Stimmzettel im Kanton Basel-Stadt hat die Bundeskanzlei am 22. September 2014 bewilligt. Die Geräte und die Software, welche der Kanton Basel-Stadt für die maschinelle Erfassung verwendet, sind in den Städten St. Gallen und Bern bereits im Einsatz.

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