Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Hinweis: Der Regierungsrat hat den Ratschlag zur Entlastung von basel-städtischen Unternehmen in Zusammenhang mit COVID-19 heute nicht wie in Aussicht gestellt verabschiedet. Beabsichtigt sind kantonale Mietzinsbeiträge für Geschäftsräume. Nachdem die eidgenössischen Räte voraussichtlich am Mittwoch, 6. Mai 2020, eine entsprechende Regelung auf Bundesebene beschliessen werden, wird der Regierungsrat die kantonale Regelung mit der Bundeslösung koordinieren müssen. Deshalb hat er das Ziel, den Ratschlag an seiner ausserordentlichen Sitzung am Freitagabend, 8. Mai 2020, zu beschliessen. Nach wie vor wird angestrebt, dass der Grosse Rat diesen in seiner Sitzung im Mai behandeln kann. Dies hängt aber von der Lösungsausgestaltung auf Bundesebene ab.

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat eine Vorlage zur Abfederung der erheblichen negativen Folgen der COVID-19-Pandemie auf die baselstädtische Volkswirtschaft vorgelegt. Zum einen soll mit einer Teilrevision des Standortförderungsgesetzes eine neue Rechtsgrundlage und eine finanziell erweiterte Kompetenz für das kantonale Bürgschaftswesen geschaffen und der bestehende Grossratsbeschluss aus dem Jahr 1975 aufgehoben werden (vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 24. März 2020, https://www.medien.bs.ch/nm/2020-coronavirus-das-untersuetzungsprogramm-fuer-unternehmen-startet-frueher-rr.html). Vorgesehen ist ein Rahmen von 125 Mio. Franken, um auch für künftige Krisen gewappnet zu sein. Innerhalb des Bürgschaftsprogramms soll es ein Modul für die Unterstützung von Technologie-Start-ups geben, womit Bürgschaften an Start-ups von gesamthaft bis maximal 40 Mio. Franken möglich sind. Basel-Stadt kann dadurch auch nach der Aufhebung des Grossratsbeschlusses von 1975 das vom Bundesrat am 22. April 2020 beschlossene Programm zur Hilfe für wissenschafts- oder technologiebasierte Start-ups über das Bürgschaftswesen des Bundes nutzen und dadurch das finanzielle Risiko des Kantons senken. Andererseits verfügt Basel-Stadt mit der vorgesehenen neuen Grundlage über eigene Möglichkeiten, diesen Unternehmen zu helfen, wo das Bundesprogramm aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzes nicht oder nicht ausreichend greifen kann. Neben der Anpassung des Standortförderungsgesetzes wird dem Grossen Rat beantragt, den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) um 40 Mio. Franken sowie den Standortförderungsfonds um 3 Mio. Franken ausserordentlich zu äufnen. Die Zuweisung an den Krisenfonds dient der Finanzierung der kantonalen Massnahmen für die Erwerbsausfallentschädigung an von COVID-19 betroffene Selbstständige sowie für die Ausfallentschädigung an Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Ausserdem wird aus dem Krisenfonds die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben sichergestellt, deren Lehrverhältnisse aufgrund der COVID-19-Krise bedroht sind. Die zusätzlichen Mittel im Standortförderungsfonds dienen der Aufstockung des Programms für Mietzinserleichterungen für junge Unternehmen mit spezifischen Anforderungen an Mietflächen. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Annemarie Pfeifer, EVP) betreffend „Verbesserung des Eintritts in die Volksschule“ abzuschreiben. Der Kindergarten schafft die Basis für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Es ist daher wichtig, dass der Einstieg in die Schullaufbahn von den Kindern positiv wahrgenommen und entsprechend gestaltet wird. Der Kanton Basel-Stadt stellt dazu Unterstützungs- und Förderangebote im Vorschulalter bereit. Der Eintritt in den Kindergarten kann zudem nach Absprache reduziert erfolgen. Der Regierungsrat erachtet den Einstieg in den Kindergarten unter Berücksichtigung dieser Angebote und Massnahmen als kinderfreundlich. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat beantragt, wiederkehrende Ausgaben von jährlich maximal 500'000 Franken für das Projekt «Optio» zum lebensphasenorientierten Arbeiten bei der Rettung Basel-Stadt zu bewilligen. Mit «Optio» sollen Mitarbeitende der Rettung Basel-Stadt hinsichtlich einer zukünftigen Lebensphase Optionen für alternative berufliche Möglichkeiten erhalten. Damit reagiert der Arbeitgeber auf die Herausforderungen des steigenden Rentenalters. Erkenntnisse aus diesem Projekt, dem Pioniercharakter zukommt, lassen sich allenfalls auch für andere Berufsgruppen des Kantons anwenden. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt die Liste von grundsätzlich ambulant durchzuführenden Untersuchungen und Behandlungen den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. (Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Spitalversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
  • den Vertrag betreffend Ausrichtung einer Finanzhilfe für das Talentförderungsprogramm des Gewerbeverbands Basel-Stadt in der dualen Ausbildung «Unternehmer Campus» für die Jahre 2020 bis 2023 wird unter Vorbehalt der Ausgabenbewilligung des Grossen Rates genehmigt. Das Programm leistet einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung und Förderung von jungen Talenten in der Berufsbildung und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorentwurf der Anpassungen im Chemikaliengesetz im Landwirtschaftsgesetz) zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative „Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren“ kritisch beurteilt. Die Folgen für die Betriebe und für die Vollzugsstellen sowie die Eignung und Wirkung der vorgeschlagenen Anpassungen bezüglich Risikoreduktion lassen sich daher nur schwer beurteilen, schreibt der Regierungsrat. (Auskunft: Dr. Philipp Hübner, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision der Verordnung über dem Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts im Sinne einer Anpassung an das neue Bundesgesetz begrüsst. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • 27 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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