Der erste Gleichstellungsplan 2024–2027 für Basel-Stadt

Der Regierungsrat setzt mit dem ersten Gleichstellungsplan einen wichtigen Impuls. Er unterstreicht damit das Engagement des Kantons, die Gleichstellung aller Geschlechter sowie von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen zu fördern und zu stärken. Der Plan umfasst sechs Handlungsfelder mit insgesamt 80 Massnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen.

Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich seit vielen Jahren für die Gleichstellung. Dennoch besteht weiter Handlungsbedarf. Der erste Gleichstellungsplan 2024–2027 für Basel-Stadt setzt einen wichtigen Markstein, um die Gleichstellung voranzubringen. Damit wird die Gleichstellung als breit getragene staatliche Aufgabe in der ganzen Kantonsverwaltung verbindlich verankert, denn Gleichstellungsthemen betreffen alle Lebensbereiche.

Sechs Handlungsfelder, sechzehn Ziele und 80 Massnahmen

Der Regierungsrat verstärkt sein Engagement zur Gleichstellung und hat dazu sechs strategische Handlungsfelder für den Kanton definiert:

  • Gewalt und Sicherheit
  • Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Bildung, Sport und Gesundheit
  • Bezahlte und unbezahlte Care-Arbeit
  • Erwerbsleben
  • Der Kanton als Arbeitgeber

Für jedes Handlungsfeld sind konkrete Ziele formuliert. Die Massnahmen sollen die Gleichstellung in den Handlungsfeldern für die Zielgruppen deutlich verbessern. Zusätzlich zu den nach aussen gerichteten Massnahmen, will der Kanton auch als Arbeitgeber die Gleichstellung der Mitarbeitenden weiter fördern.

Massnahmenbeispiele pro Handlungsfeld

Aus den sechs Handlungsfeldern sind im Folgenden beispielhaft Massnahmen aufgeführt. Eine Gesamtübersicht der Handlungsfelder und der Ziele mit allen Massnahmen befindet sich im Gleichstellungsplan 2024-2027.  www.diversitaet.bs.ch/gleichstellungsplan

Handlungsfeld Gewalt und Sicherheit

  • Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Frauen und Mädchen vor verschiedenen Formen von Gewalt. Eine neu gegründete Arbeitsgruppe wird bis 2025 eine Bestandsaufnahme vornehmen, um die Handlungsempfehlungen in prioritären Themenbereichen zu formulieren.
  • Im Rahmen des Projekts «Halt Gewalt» wird die Öffentlichkeit durch Kommunikationskampagnen und Weiterbildungsangebote zu konkreten Interventionsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt sensibilisiert.

Handlungsfeld Vielfalt und Antidiskriminierung:

  • Gestützt auf die Auftragserweiterung durch das neue kantonale Gleichstellungsgesetz fördert der Kanton in den nächsten vier Jahren zivilgesellschaftliche Beratungsangebote zu LGBTIQ-Themen.
  • Projekte von externen Organisationen im Bereich LGBTIQ werden finanziell unterstützt. Dafür wird ein Projektförderungsprozess erarbeitet.
  • Der Vermietungsprozess für eigene Liegenschaften mit dem bestehenden Vermietungsreglement wird noch einmal auf Diskriminierungspotenziale überprüft. Die Mitarbeitenden werden entsprechend geschult.

Handlungsfeld Bildung, Sport und Gesundheit:

  • Um die Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu verstärken, wird für die Volksschulen bis Frühjahr 2025 ein Konzept erarbeitet. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie an Lehr- und Fachpersonen.
  • Im Rahmen der UEFA Women’s EURO 2025 entwickelt der Kanton Breitensportangebote und -aktivitäten, um den Anteil von Mädchen und Frauen in verschiedenen Ballsportarten, insbesondere im Fussball, zu erhöhen.
  • Mit einem niederschwelligen Beratungsangebot für Sexarbeitende und der Triage an ein spezialisiertes ärztliches Netzwerk wird in einem Pilotprojekt bis Ende 2026 geprüft, ob dadurch die medizinische Grundversorgung von Sexarbeitenden verbessert werden kann.

Handlungsfeld bezahlte und unbezahlte Care-Arbeit:

  • Der Kanton will die Arbeitsbedingungen für das Personal in den Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen noch im laufenden Jahr verbessern. Dies wird durch die Anstellung von zusätzlichem pädagogischen Fachpersonal sowie die Erhöhung der Löhne der Angestellten erreicht.
  • Die Einhaltung des im Kanton geltenden Normalarbeitsvertrags für Hauspersonal einschliesslich der 24h-Betreuung wird weiter zuverlässig und umfassend kontrolliert.

Handlungsfeld Erwerbsarbeit:

  • Die Kinderbetreuung für Familien in Basel-Stadt wird günstiger. Ein Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte mit Betreuungsbeiträgen wird noch maximal 1'600 Franken pro Monat kosten. Damit werden Eltern bei den Betreuungskosten für Kindertagesstätten finanziell entlastet.

Der Kanton als Arbeitgeber:

  • Der Arbeitgeber Basel-Stadt fördert Job-Sharing und Top-Sharing sowie Teilzeitarbeit in Führungsfunktionen.
  • Das Wissen zu Gleichstellungs- und Diversitäts-Themen wird systematisch vermittelt und in bestehende Weiterbildungsangebote integriert.

Erarbeitung und Umsetzung

Der Gleichstellungsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit allen Departementen erarbeitet. Zivilgesellschaftliche Organisationen wurden in einem partizipativen Prozess einbezogen. Die Fachstelle Gleichstellung leitete und koordinierte den Erarbeitungsprozess des Gleichstellungsplans, der eine Laufzeit von vier Jahren hat. Ende der Laufzeit wird Bilanz gezogen und ein Gleichstellungsplan für die darauffolgenden Jahre 2028–2031 erarbeitet.

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