Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Lorenz Amiet (SVP) betreffend «Wider die Auswüchse bei Lohngleichheitsanalysen» als Anzug zu überweisen. Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Einhaltung der Lohngleichheit gilt auch im öffentlichen Beschaffungswesen für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. In Bezug auf eine allfällige Praxisänderung bestehen offene Fragen. Der Regierungsrat schlägt vor, an der seit November 2023 eingeführten Praxis im Bereich der Lohngleichheitsanalysen im Beschaffungswesen vorerst festzuhalten und die Entwicklungen im Kanton und auf Bundesebene aufmerksam zu verfolgen. Dadurch können wichtige Praxiserfahrungen gesammelt und die Anliegen der Motion vertieft geprüft werden. (Auskunft: Evelyne Sturm, Co-Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
  • die Erhöhung der Wassertarife (inkl. Grundpreis) per 1. April 2024 um rund 7 Prozent genehmigt. Die Anpassung ist notwendig um die gestiegenen Kosten im Betrieb der Wasserversorgung sowie den bestehenden Finanzierungsbedarf, der durch die anstehenden Erneuerungen im Wassernetz ausgelöst wird, zu decken. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • die Jahresrechnung 2023 des Standortförderungsfonds genehmigt. Im Jahr 2023 wurden durch den Standortförderungsfonds Projekte mit Kosten von insgesamt rund 3,2 Mio. Franken gefördert. Das Fondsvermögen beträgt nach der Berücksichtigung der jährlichen Einlagen und den Entnahmen per 31. Dezember 2023 rund 12,6 Mio. Franken. Der Fonds dient der Refinanzierung grösserer Projekte der Standortförderung und wird durch eine jährliche ordentliche Zuweisung von 2 Mio. Franken geäufnet. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38
  • den Bericht über die Verwendung der Spielsuchtabgabe im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2023 und zur Mittelverteilung für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind die Lotteriegesellschaften weiterhin verpflichtet, 0,5% der erzielten Bruttospielerträge in Form einer Spielsuchtabgabe an die Kantone auszuzahlen. Gemäss Beschluss der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Nordwestschweiz vom 26. November 2007 setzen die Kantone 25% der Spielsuchtabgabe für die Prävention und 75% für die Behandlung der Spielsucht ein. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • die Verteilung des Alkoholzehntels für das Jahr 2024 gemäss Antrag zur Mittelverteilung bewilligt. Der jährliche Reinertrag der Eidgenössischen Zollverwaltung aus der Spirituosensteuer wird zwischen Bund (90%) und Kantonen (10%, so genannter Alkoholzehntel) aufgeteilt. Der Anteil der Kantone ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von problematischem Alkoholkonsum sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch zu verwenden. Die im Jahr 2023 dem Kanton Basel-Stadt überwiesenen Einnahmen aus dem Alkoholzehntel für das Steuerjahr 2022 betrugen 594'760 Franken. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene neue Verordnung über die Bundesstatistik grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass in der Verordnung die Weitergabe von Daten an die kantonalen Statistikstellen ergänzt werden muss. Die neue Verordnung schafft mehr Transparenz beim Prozess der Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke sowie bei der Organisation des Schweizer Statistiksystems. (Auskunft: Dr. Lukas Mohler, Leiter Statistisches Amt, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 87 53)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes grundsätzlich begrüsst. Er sieht darin eine Chance zur Verbesserung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen und der Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache und –kultur. (Auskunft: Natalie Berger, Leiterin Fachstelle Rechte von Menschen mit Behinderungen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 47 57)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes grundsätzlich begrüsst, dass eine gesetzliche Grundlage für die kantonalen Justizvollzugsbehörden geschaffen werden soll. Diese können so bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf bestimmte Daten im Zentralen Migrationsinformationssystem zugreifen. Kritisch wird hingegen beurteilt, dass die Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung aufgehoben werden soll. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorschlag betreffend Schaffung einer solidarischen Erdbebenversicherung begrüsst. Basel ist nach dem Wallis die Region in der Schweiz mit der höchsten Erdbebengefährdung. Ein Erdbeben von vergleichbarer Stärke wie das Erdbeben von 1356 würde in der Region zu direkten Gebäude- und Inhaltsschäden in hoher doppelstelliger Milliardenhöhe führen. Dazu kommen Infrastrukturschäden sowie indirekte Schäden von Betriebsunterbuchungsschäden. Solche Infrastrukturschäden legen nicht nur die Wirtschaft in der Region lahm, sie haben Auswirkungen auf die Volkswirtschaft der ganzen Schweiz. Ein schneller Wiederaufbau ist in solchen Situationen unabdingbar. Dafür braucht es schnell verfügbare Mittel und eine Organisation, welche zuverlässig und schnell verteilen kann. Die Region Basel wird im Ereignisfall auf diese Solidarität angewiesen sein.  (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung begrüsst, dass mit der Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung eine Harmonisierung mit den europäischen Vorgaben für Pflanzenschutzmittel angestrebt wird. Basierend auf den Vollzugserfahrungen mit den geltenden Bestimmungen und in der Vergangenheit festgestellten Unklarheiten sind aus Sicht des Regierungsrats dennoch verschiedene Präzisierungen angezeigt. (Auskunft: Marzio Giamboni. Kontrollstelle für Chemie- unmd Biosicherheit, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung grundsätzlich begrüsst. Damit sollen die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern beseitigt und die Anspruchsvoraussetzungen der Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden. Bei den geplanten Übergangsrenten und den Übergangsbestimmungen hat der Regierungsrat aber Abänderungsvorschläge eingereicht. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • sich in der eidgenössischen Vernehmlassung gegen den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen ausgesprochen und den Bundesrat gebeten, durch eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts eine umfassende und ganzheitliche rechtliche Basis für sämtliche Sozialversicherungen zu etablieren. Diese Lösung ermöglicht eine einheitliche Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Sozialversicherungszweige, nicht nur für die der 1. Säule, dafür unter Einbezug der auch kantonalen Durchführungsstellen. (Auskunft: Mike Oberholzer, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, Tel. 061 685 22 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung des  Landesversorgungsgesetzes begrüsst, weil es den vielfältigen Risiken bezüglich der Sicherheit der Bevölkerung in Krisensituationen Rechnung trägt. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 26787 50)
  • 54 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • Alain Groff Leiter, Amt für Mobilität im BVD, sowie Noemi Lötscher-Giangreco, stellvertretende Generalsekretärin und Leiterin Abteilung Stab+Projekte im BVD, für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 wieder in den Beirat der BLT gewählt.
  • anstelle des zurückgetretenen Adrian Heer für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission für die kaufmännische Berufsbildung gewählt:
    Annika Keller-Markoff
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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