Kantonspolizei

Strafverfahren in der Ermittlungskompetenz der Kantonspolizei (inkl. Einspracheverfahren im Rahmen von Ordnungsbussen)

 

Bezeichnung Strafverfahren in der Ermittlungskompetenz der Kantonspolizei (inkl. Einspracheverfahren im Rahmen von Ordnungsbussen)
Rechtsgrundlage(n)
  • Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0)
  • Verordnung über die Durchführung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens bei Vergehen und Übertretungen (SG 257.110)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2276
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr
Internetauftritt http://www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Wird eine Strafanzeige bzw. Strafantrag gestellt oder stellt die Polizei selber einen Straftatbestand fest, werden polizeiliche Ermittlungen gegen die beschuldigte Person aufgenommen. Die Kantonspolizei überweist das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zur Beurteilung der Schuld oder Unschuld der beschuldigten Person.

 

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Administrativmassnahme- Verfahren gegenüber Fahrzeugführerinnen und -führer

 

Bezeichnung Administrativmassnahme- Verfahren gegenüber Fahrzeugführerinnen und -führer
Rechtsgrundlage(n) Art. 14 ff. Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr, Ressort Administrativmassnahmen
Internetauftritt http://www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Anordnungen der Administrativbehörde des Wohnsitzkantons, welche der Besserung bzw. Erziehung von fehlbaren Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern dienen, der Bekämpfung von Rückfällen im Rahmen von Strassenverkehrsdelikten oder die bezwecken, nicht fahrgeeignete Personen vom Verkehr fernzuhalten. Auch sollen Personen, die nicht oder nicht mehr fahrfähig sind, vom Verkehr ferngehalten werden. Z.B. durch Verwarnung, Führerausweisentzug, Sicherungsentzüge.

 

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Verfahren bezüglich Führerzulassungen

 

Bezeichnung Verfahren bezüglich Führerzulassungen
Rechtsgrundlage(n) Art. 10 Abs. 2 und Art. 14 bis 15a Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr, Ressort Führerzulassungen
Internetauftritt http://www.mfk.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Der Gesetzgeber hat für bestimmte Fahrzeuge (insbesondere Motorfahrzeuge versch. Kategorien) festgelegt, zu deren Führung eine Führerausweis erforderlich ist. Ein Führerausweis wird erteilt, wenn eine amtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht.

 

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Verfahren bezüglich Fahrzeugzulassungen

 

Bezeichnung Verfahren bezüglich Fahrzeugzulassungen
Rechtsgrundlage(n) Art. 10 bis Art. 13 Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr, Ressort Fahrzeugzulassungen
Internetauftritt http://www.mfk.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen gestützt auf Bundesrecht nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Der Fahrzeugausweis wird nur erteilt, wenn das Fahrzeug den entsprechenden Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht.

 

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Park- und Zufahrtsbewilligungen

 

Bezeichnung Park- und Zufahrtsbewilligungen
Rechtsgrundlage(n)
  • Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
  • Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)
  • Verordnung über den Strassenverkehr (StVO, SG 952.200)
  • Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (PRBV, SG 952.560)
  • Verordnung betreffend die Ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt (VKI, SG 952.300)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790235/index.html
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2197
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2453
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr, Ressort Fahrzeugzulassungen
Internetauftritt http://www.mfk.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Gestützt auf eidgenössisches und kantonales Recht können verschiedenartige Parkierbewilligungen beantragt werden (z.B. Anwohner-, Pendler-, Besucher- und Gewerbeparkkarten, Parkierbewilligungen für Ärzte, gehbehinderte Personen etc.). Auch Zufahrtsbewilligungen (z.B. für Fahrten trotz Fahrverboten, Fahrten ausserhalb der Sperrzeiten etc.) können beantragt werden. Die Bewilligungen werden vom Ressort Fahrzeugzulassungen erteilt, sofern der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

 

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Verfahren im Rahmen des kantonalen Taxiwesens (inkl. Bewilligungen für Standplätze Rikscha-Taxis)

 

Bezeichnung Verfahren im Rahmen des kantonalen Taxiwesens (inkl. Bewilligungen für Standplätze Rikscha-Taxis)
Rechtsgrundlage(n)
  • Gesetz über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz, SG 563.200)
  • Verordnung zum Taxigesetz (Taxiverordnung, SG 563.210)
  • Taxitarifverordnung (SG 563.280)
  • Taxi-Prüfungsreglement (SG 563.250)
  • § 23 A Ziff. 5 lit. b der Verordnung über den Strassenverkehr (StVO, SG 952.200)
  • Verordnung betreffend Arbeits- und Ruhezeit der Taxiführer im Kanton Basel-Stadt (SG 812.350)
  • Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2, SR 822.222)
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/100
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/103
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/107
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/1838
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2197
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/564
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19810081/201201010000/822.222.pdf
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr, Taxibüro
Internetauftritt http://www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Das kantonale Taxibüro erteilt auf Gesuch hin kantonale Taxichauffeurbewilligungen und/oder Taxihalterbewilligungen, sofern die Voraussetzungen gemäss den einschlägigen Rechtsgrundlagen erfüllt sind. Die Bewilligungen können entzogen werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr bestehen oder wenn in schwerer Weise oder wiederholt gegen Verkehrsvorschriften
oder gegen Bestimmungen über den Betrieb von Taxis verstossen wird (Administrativverfahren).
Das Taxibüro stellt auch Bewilligungen für das Aufstellen von Rikscha-Taxis auf Taxistandplätzen aus.

 

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Bewilligungen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge, Sonderbewilligungen im Rahmen des Strassenverkehrs

 

Bezeichnung Bewilligungen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge, Sonderbewilligungen im Rahmen des Strassenverkehrs
Rechtsgrundlage(n)
  • Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
  • Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11)
  • Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31)
  • Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1, SR 822.221)
  • Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR, SR 741.621)
  • Verordnung über den Strassenverkehr (Strassenverkehrsverordnung, StVO, SG 952.200)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19590239/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950157/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022136/index.html
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2197
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr, Ressort Kontrollen
Internetauftritt http://www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt erteilt bei gegebenen Rahmenbedingungen Sonderbewilligungen für folgende Bereiche:
- Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte
- Bewilligungen für Sonntags-/ Nachtfahrten für schwere Motorwagen
- Bewilligungen für werkinternen Verkehr
- Bewilligungen für den Transport gefährlicher Güter
- Bewilligungen für die Befreiung von der Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit
- Bewilligungen für das Mitführen von Personen auf Motorwagen und Anhänger

 

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Bewilligungen im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen und Zustimmungserklärung Flugwesen

 

Bezeichnung Bewilligungen im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen und Zustimmungserklärung Flugwesen
Rechtsgrundlage(n)
  • §§ 14 und 15 der Verordnung über den Strassenverkehr (Strassenverkehrsverordnung, StVO, SG 952.200)
  • § 66 Polizeigesetz (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2197
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2613
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr, Ressort Veranstaltungen
Internetauftritt http://www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Kantonspolizei erteilt im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen Bewilligungen oder erlässt im Rahmen von Bewilligungsverfahren der Allmendverwaltung Auflagen.

 

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Verfahren fehlende Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

 

Bezeichnung Verfahren fehlende Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
  • Art. 7 Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31)
  • Art. 16 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19590239/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html
Verantwortliche Stelle Abteilung Verkehr, Ressort Finanzen
Internetauftritt http://www.mfk.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Nach Eingang der Meldung des Versicherers über das Aussetzen der obligatorischen Haftpflichtversicherung (Motorfahrzeug oder bestimmte Anhänger) entzieht die Behörde unverzüglich den Fahrzeugausweis und beauftragt die Polizei, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder einzuziehen. Der Entzug fällt dahin, wenn der Behörde ein neuer Versicherungsnachweis vorliegt.

 

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Gewinnung und Rekrutierung von Personen zur Ausbildung von Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen

 

Bezeichnung Gewinnung und Rekrutierung von Personen zur Ausbildung von Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen
Rechtsgrundlage(n)
  • Personalgesetz (PG, SG 162.100)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/162.100/de
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Personal und Prävention, Dienst Ausbildung und Rekrutierung
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Durch verschiedene Eignungstest (Sport, Deutsch, Psychologie etc.) werden Anwärter und Anwärterinnen für die Polizeischule sowie für die Sicherheitsassistenten-Schule gesucht und bei Eignung eingestellt und zu Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen ausgebildet.

 

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Polizeiliche Ermittlungsverfahren, Einvernahmen von Personen

 

Bezeichnung Polizeiliche Ermittlungsverfahren, Einvernahmen von Personen
Rechtsgrundlage(n)
  • Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Spezialformationen, Fahndungsdienst
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Bearbeitung und Durchführung der dem Fahndungsdienst ex lege oder durch die Staatsanwaltschaft zugewiesenen polizeilichen Ermittlungsverfahren sowie polizeilichen Rechtshilfen und dazu Durchführungen von Einvernahmen.

 

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Suche / Fahndung nach Personen

 

Bezeichnung Suche / Fahndung nach Personen
Rechtsgrundlage(n)
  • Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Spezialformationen, Fahndungsdienst
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Im Rahmen der Strafverfolgung, des Strafvollzugs (Vollzug von Vorführungs-, Zuführungs- und Haftbefehlen), des Schutzes von Personen vor sich selbst oder vor Anderen sowie zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sucht der Fahndungsdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt nach vermissten resp. gesuchten Personen.

 

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Identifikationsverfahren bei Todesfällen

 

Bezeichnung Identifikationsverfahren bei Todesfällen
Rechtsgrundlage(n)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Spezialformationen, Fahndungsdienst
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Bei Todesfällen ist der Fahndungsdienst für die Identifikation von unbekannten toten Personen zuständig.

 

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Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Rapportierung an Staatsanwaltschaft

 

Bezeichnung Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Rapportierung an Staatsanwaltschaft
Rechtsgrundlage(n) Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Spezialformationen, Einsatzzug
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Rapportierung von Übertretungen, Vergehen und Verbrechen an die zuständige Staatsanwaltschaft zwecks Durchführung von Strafverfahren.

 

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Unterstützung bei psychologischen Fragestellungen

 

Bezeichnung Unterstützung bei psychologischen Fragestellungen
Rechtsgrundlage(n)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
  • Personalgesetz (PG, SG 162.100)
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/162.100/de
Verantwortliche Stelle Personal und Prävention, Psychosoziale Dienste (PSD)
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Bearbeitung interner und externer Meldungen an den PSD Kapo gemäss Grundauftrag des PSD: Der PSD stellt das Fachpersonal bei psychologischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des polizeilichen Generalauftrags bei der Kantonspolizei Basel-Stadt und den darüber hinausgehenden Bedürfnissen nach Fach- und Führungsunterstützung zu psychologischen Themen.
Unterstützung von Mitarbeitenden aller Stufen der Kantonspolizei Basel-Stadt (zivil und Uniform) in psychologischen Frage- und Problemstellungen.

 

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Unterstützung von Menschen in Notsituationen, welche durch eine akute oder psychosoziale Krise in ihrer eigenen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind.

 

Bezeichnung Unterstützung von Menschen in Notsituationen, welche durch eine akute oder psychosoziale Krise in ihrer eigenen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Rechtsgrundlage(n)
  • Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG, SG 212.400)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.400/de
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Personal und Prävention, Psychosoziale Dienste (PSD)
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Bearbeitung interner und externer Meldungen an den PSD Kapo gemäss Grundauftrag PSD: Personen, die aufgrund einer akuten oder psychosozialen Krise die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören und dabei sich selbst oder Drittpersonen gefährden, werden durch den PSD stabilisiert und geeigneten Institutionen zugeführt.

 

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Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen zwecks Strafverfolgung

 

Bezeichnung Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen zwecks Strafverfolgung
Rechtsgrundlage(n)
  • Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Sicherheitspolizei
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Erfassen von Requisitionseinträgen, eigenen Feststellungen, Rapporten, Anzeigen und Überweisungen mit Antrag, welche der Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen dienen. Diese werden zumeist an die Kriminalpolizei resp. Staatsanwaltschaft oder an anderen, zuständigen Amtsstellen zwecks Durchführung von (Straf-)Verfahren.

 

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Erfassen von Vorfällen in Tierschutzangelegenheiten

 

Bezeichnung Erfassen von Vorfällen in Tierschutzangelegenheiten
Rechtsgrundlage(n)
  • Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)
  • Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022103/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/index.html
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Spezialformationen, Diensthundegruppe
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Erfassen von Rapporten, Berichten, Requisitionseinträgen bei Vorfällen im Zusammenhang mit Jagd- und Tierschutzfällen. Weiterleitung an das Veterinäramt oder aber an die zuständige Staatsanwaltschaft.

 

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Erteilung von Bewilligung in Jagdsachen

 

Bezeichnung Erteilung von Bewilligung in Jagdsachen
Rechtsgrundlage(n)
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
  • Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19860156/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19880042/index.html
Verantwortliche Stelle Spezialformationen, Diensthundegruppe (DHG)
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Erteilung von Jagdbewilligungen nach Abklärungen der entsprechender Eignung. Überprüfung von erteilten Bewilligungen.

 

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Sicherheitsberatung von Privaten

 

Bezeichnung Sicherheitsberatung von Privaten
Rechtsgrundlage(n) Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Personal und Prävention, Dienst für Prävention
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Beratung von Privatpersonen zur Verhütung von Einbrüchen, Diebstählen, etc.

 

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Ausstellung von Führerausweisen für die Schifffahrt

 

Bezeichnung Ausstellung von Führerausweisen für die Schifffahrt
Rechtsgrundlage(n) Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtverordnung, BSV, SR 747.201.1
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/201301010000/747.201.1.pdf
Verantwortliche Stelle Logistik, Rheinpolizei
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Polizei schreibt entweder schon bestehende Schiffführerausweise um oder aber stellt nach bestandener Schiffführerprüfung neue Schiffführerausweise aus.

 

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Kontrolle auf Rhein

 

Bezeichnung Kontrolle auf Rhein
Rechtsgrundlage(n)
  • Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG, SR 747.201)
  • Verordnung über die Binnenschifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung BSV, SR 747.201.1)
  • Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19750266/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/201301010000/747.201.1.pdf
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Logistik, Rheinpolizei
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Kontrollen von Schiffführern auf dem Rhein und allfälligen weiteren Gewässern beim Patrouillieren oder nach Meldungen von Bürgern und bei Gesetzeswiderhandlungen Rapportierung an zuständige Stelle.

 

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Erteilen von Waffenerwerbs- und tragscheinen

 

Bezeichnung Erteilen von Waffenerwerbs- und tragscheinen
Rechtsgrundlage(n)
  • Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG, SR 514.54)
  • Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV, SR 514.541)
  • Reglement für die Prüfung über die Waffenhandelsbewilligung (SR 514.544.1)
  • Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)
  • Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983267/index.html
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Logistik, Fachstelle Waffen
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Fachstelle Waffen der Kantonspolizei Basel-Stadt überprüft bestehende Waffenerwerbs- und tragscheine und erteilt bei Vorhandensein der Voraussetzungen die nötigen Waffenerwerbs- und tragscheine. Sie führt in Verfahren Einvernahmen zu Waffenfragen durch.

 

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Entgegennahme von Notrufen sowie anderen, bei der Einsatzzentrale eingehende Anrufe

 

Bezeichnung Entgegennahme von Notrufen sowie anderen, bei der Einsatzzentrale eingehende Anrufe
Rechtsgrundlage(n) Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de
Verantwortliche Stelle Logistik, Einsatzzentrale
Internetauftritt www.polizei.bs.ch
Zweck der Datenbearbeitung Die Einsatzzentrale protokolliert und journalisiert eingehende Meldungen von Bürgern, Polizei, Rettung und anderen Organisationen, um gezielt die nötigen und notwendigen Mitteln zur Erfüllung des Grundauftrags einzusetzen.

 

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