Referenden

Obligatorisches und fakultatives Referendum

Alle Veränderungen der Kantonsverfassung unterliegen dem obligatorischen Referendum, d.h., darüber muss zwingend abgestimmt werden. Der Grosse Rat kann den Stimmberechtigten durch Beschluss weitere Vorlagen zur Abstimmung vorlegen.

Gesetze und Gesetzesänderungen müssen den Stimmberechtigten vorgelegt werden, wenn es von 2000 Stimmberechtigten verlangt wird. Auch Beschlüsse über neue Ausgaben von über 1,5 Millionen Franken (sowie der Erwerb von und die Verfügung über Liegenschaften im Verwaltungsvermögen, wenn sie den Wert von 4,5 Millionen Franken übersteigen) unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 42 Tage ab Publikation des Beschlusses im Kantonsblatt.

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