Initiativen
Fristenstillstand für Volksbegehren am 31. Mai 2020 beendet
Seit dem 1. Juni 2020 dürfen nicht nur für eidgenössische, sondern auch für kantonale Volksbegehren wieder Unterschriften gesammelt werden. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines geeigneten Schutzkonzeptes. Der Fristenstillstand war im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Coronakrise beschlossen worden.
3000 Stimmberechtigte können eine Initiative mit dem Begehren auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen oder eines Grossratsbeschlusses einreichen.
- Leitfaden für Volksinitiativen im Kanton Basel-Stadt
(Vorprüfung, Einreichung und Rückzug) - Muster Initiativ-Bogen als Word-Datei
- Muster Initiativ-Bogen als PDF-Datei