Initiativen

3000 Stimmberechtigte können eine Initiative mit dem Begehren auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen oder eines Grossratsbeschlusses einreichen.
3000 Stimmberechtigte können eine Initiative mit dem Begehren auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen oder eines Grossratsbeschlusses einreichen.
- Leitfaden für Volksinitiativen im Kanton Basel-Stadt
(Vorprüfung, Einreichung und Rückzug) - Muster Initiativ-Bogen als Word-Datei
- Muster Initiativ-Bogen als PDF-Datei