E-Voting
E-Voting zurzeit ausgesetzt
Im Kanton Basel-Stadt ist E-Voting zurzeit ausgesetzt. Beim nächsten Urnengang werden Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit einer Behinderung ihre Stimme nicht elektronisch, sondern brieflich oder persönlich im Stimmlokal abgeben müssen.
Der Regierungsrat plant, E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit einer Behinderung frühestens ab November 2022 wieder anzubieten. Ab dem kommenden Jahr gelten die angepassten Rechtsgrundlagen auf Bundesebene.
Weitere Hinweise
- Grobkonzept und gesetzliche Grundlage (Geschäft des Grossen Rats)
- Dossier E-Voting des Bundes