E-Voting

Wiederaufnahme von E-Voting per 18. Juni 2023

Beim Urnengang vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit Behinderungen im Kanton Basel-Stadt ihre Stimme wieder elektronisch abgeben. Der Bundesrat hat am 3. März 2023 die Grundbewilligung zur Wiederaufnahme von E-Voting-Versuchen erteilt.

Auslandschweizer Stimmberechtigte erhalten die Stimmunterlagen automatisch. Für Stimmberechtigte mit Behinderungen steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.

 

E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte

Alle im Kanton Basel-Stadt registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dürfen elektronisch über eidgenössische Vorlagen abstimmen. Sie erhalten automatisch einen Stimmrechtsausweis, mit dem Sie elektronisch, brieflich oder an der Urne abstimmen können.

Ein Eintrag ins Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist vorgängig notwendig und erfolgt über die Schweizer Vertretung im Ausland. Anmeldungen oder Adressänderungen müssen spätestens acht Wochen vor dem Urnengang bei der entsprechenden Stimmgemeinde eintreffen.

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E-Voting für Menschen mit Behinderungen

Ab Juni 2023 können Menschen mit Behinderungen im Kanton Basel-Stadt wieder elektronisch abstimmen. Zugelassen sind Stimmberechtigte, die einen der folgenden Nachweise vorlegen können:

  • IV-Ausweis aufgrund des Bezugs einer IV-Rente oder Hilflosenentschädigung (HE)
  • Ärztliches Attest, welches belegt, dass die Stimme auf konventionellem Weg nicht ohne fremde Hilfe abgegeben werden kann

Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jeder Abstimmung das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

Wenn Sie Interesse haben und einen entsprechenden Nachweis (Kopie) vorlegen können, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus, welches aufgrund Ihrer Wohnadresse direkt an Ihre Stimmgemeinde übermittelt wird.

Wichtig: Das Anmeldeformular mit Kopie des Nachweises (IV-Ausweis oder ärztliches Attest) muss spätestens 55 Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin im Besitz Ihrer Stimmgemeinde sein. Später eingehende Anmeldungen können erst für den nächsten Termin berücksichtigt werden.

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Informationen zum E-Voting-System

Die Schweizerische Post betreibt das E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt. Informationen zum System, zur Sicherheit und zum Abstimmungsprozess finden Sie auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone .

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Häufig gestellte Fragen

Auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone finden Sie ausführliche Antworten auf Fragen zur Sicherheit und Stimmabgabe. Wenn Sie keine passende Antwort finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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Weitere Hinweise

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